A1 ERV Service

Das praktische Online-Service für Rechtsagenden.

  • Datenaustausch mit der Justiz
  • Einfach und unkompliziert
  • Für Mahnklagen, Exekutionsanträge etc.
  • Um Jahresabschlüsse ans Firmenbuch zu übermitteln
A1 ERV Service

Erledigen Sie rechtliche Belange vom Schreibtisch aus

Die Vorteile von A1 ERV Service

System vereinfachen

  • Sie benötigen für das Einbringen von Schriftsätzen sowie für den Empfang des Rückverkehrs noch ein eigenes Programm?
  • Mit A1 ERV Service hat das ein Ende! Denn das Nacherfassen der Daten in Ihrem System ist dann nicht mehr nötig.

Kostbare Zeit gewinnen - Ein einfaches Beispiel:

  • Schriftsätze, die bis 23:59 Uhr bei A1 eingehen: gelten als fristgerecht
  • Auch wenn die Frist am selben Tag um 24 Uhr abläuft.
  • Im Rückverkehr: Die Schriftsätze werden täglich in der Früh für Sie hinterlegt.
  • Eine Ausfertigung auf Papier befände sich zum selben Zeitpunkt noch auf dem Transport.

Kosten sparen

  • Denn Rechtsanwälte können einen um € 3,20,- höheren Tarif geltend machen (§23a RATG).
  • Zusätzlicher Kostenvorteil: durch die nachträgliche Abbuchung der Gerichtskosten. 
  • Bei der Übermittlung von Firmenbuchanträgen -
    Der Anwalt erhält zusätzlich € 7,- (§ 23a RATG): Wenn die notwendigen Urkunden im Urkundenarchiv abspeichert werden. Und wenn bei der Übermittlung des Antrags im A1 ERV Service darauf referenziert wird.

Betriebszeiten rund um die Uhr

  • Die Übermittlung der Schriftsätze und der Empfang des Rückverkehrs erfolgen rund um die Uhr.
  • Auch die Online-Einsicht in das Vermittlungsjournal steht rund um die Uhr zur Verfügung.
  • Von Montag - Sonntag von 0:00 Uhr - 24:00 Uhr.

Ablieferung von Jahresabschlüssen an das Firmenbuch

Seit 1. Juli 2008 gibt es einen geänderten Modus zur Ablieferung von Jahresabschlüssen an das Firmenbuch.

(Übermittlungen nach §§277 bis 281 UGB)

Bisher war nur eine XML-basierte Übermittlung über FinanzOnline zulässig. Seit 1. Juli 2008 können Jahresabschlüsse auch als PDF-Datei über den Dienst Elektronischer Rechtsverkehr der Justiz übermittelt werden.

Unter dem Titel A1 ERV Service – elektronischer Rechtsverkehr über Internet - steht Ihnen dieses Service online zur Verfügung: A1 ERV Service. Die Wahl des Nutzungsweges steht dem Übermittlungspflichtigen frei.


Konkret lauten die möglichen Varianten seit 1. Juli 2008:

  • Als PDF über den A1 ERV Service der Justiz
  • Als XML-Datei über FinanzOnline
  • Für kleine GmbHs gibt es - als dritte Möglichkeit - ein Online-Formular:
    Web-Formular Jahresabschluss für kleine GmbH und GmbH & Co KG

Bitte beachten: Seit 1. Juli 2008 dürfen damit Jahresabschlüsse im Format PDF nur mehr über den A1 ERV Service übermittelt werden.


Ihre Vorteile:

  • Für den Benutzer ist dafür keine lokale Software-Installation notwendig.
  • Die Applikation unterstützt ausschließlich die Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Firmenbuch (inklusive Rückmeldungen) und nicht die übrigen Funktionen des A1 ERV Service.
  • Natürlich können Sie für die Übermittlung der Jahresabschlüsse eine Software einsetzen, die auch die Möglichkeit für alle Funktionen des A1 ERV Service ermöglicht.
  • Lesen hierfür die Liste der Software-Hersteller, die mit uns zusammenarbeiten.


Datentransfer


Für die Übermittlung ist ein Code notwendig. Dieser wird vom Bundesrechenzentrum im Auftrag des BMJ (Bundesministerium für Justiz) ausgestellt. A1 übernimmt als Übermittlungsstelle die Beschaffung des Codes (ohne zusätzliche Kosten).

Für die Identifikation beim A1 ERV Service ist vom BMJ zwingend ein digitales Zertifikat erforderlich. Die Beschaffung und Ausstellung erfolgt hier ebenfalls ohne Kosten durch A1.

Kosten für die Übermittlungsstelle A1 (zusätzlich zu den Software-Kosten):

Monatliche Entgelte Euro
A1 als Übermittlungsstelle verrechnet:
Eintragungsentgelt/einmalig (für Neukunden)
20,-
Grzundentgelt/Monat 20,-
Pro Schriftsatz (z.B. Jahresabschluss, Hin- und Rückverkehr) 0,30
Alle Preise exklusive USt. 

Details zu Bedingungen, Software-Herstellern, Spezial-Infos

Teilnahmebedingungen:

Die Teilnahme am A1 ERV Service steht jedem zu gleichen Teilnahmebedingungen offen.

  • Rechtsanwälte und Notare senden das Anmeldeformular an Ihre zuständige Kammer, die die Weiterleitung an uns veranlasst.
  • Sozialversicherungsträger senden ihr Anmeldeformular an den Hauptverband  der Sozialversicherungsträger, der diese sammelt und an A1 weiterleitet.
  • Alle anderen Teilnehmer senden ihre Anmeldung direkt an A1.

 
Die Überprüfung der Berechtigung erfolgt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Justizministeriums.

Sind Sie bereits ERV-Kunde und stellen Sie auf A1 ERV Service um? Dann entfällt der oben beschriebene Zwischenschritt und Sie senden das Bestellformular direkt an A1.




Software-Hersteller:


Hier finden Sie eine Liste von Software-Hersteller, die in ihren Produkten A1 ERV Service implementiert haben.
Liste der Software-Hersteller




Spezialisten-Information:

Für den A1 ERV Service gibt es eine Schnittstellen-Beschreibung: Diese finden Sie in der Spalte rechts unter den 'Quicklinks'.

Die detaillierte Beschreibung ermöglicht es Software-Firmen, A1 ERV Service-Module in bestehende Komplettlösungen einzubinden. Oder auch eine neue A1 ERV Service-Software zu schreiben.

Eine 'Mailing-List' garantiert den gegenseitigen Erfahrungsaustausch zwischen den Software-Entwicklern und A1.

Anmeldung für Mailing List

Rechtsbelange einfach und unkompliziert erledigen

Übersenden

  • Sie schicken Ihre Schriftsätze elektronisch an A1
  • Die Datensätze werden geprüft
  • Der Empfang sofort rechtsverbindlich bestätigt

Automatische Weiterleitung

  • Alle Unterlagen werden automatisch an das Bundesrechenzentrum weitergeleitet
  • Schriftsätze gelten als bei Gericht eingelangt: Sobald der Empfang durch A1 und in weiterer Folge durch die Gerichts-EDV bestätigt ist.
  • Der von A1 rückgemeldete Zeitpunkt: Ist der Zeitpunkt der rechtsverbindlichen Einbringung bei Gericht

Rückverkehr

Gleichzeitig mit dem Einbringen empfangen Sie Ihren Rückverkehr. Dieser enthält:

  • Die Informationen über das tatsächliche Einlangen Ihrer Schriftsätze bei Gericht
  • Bewilligungen von Mahnklagen und Exekutionsanträgen
  • Erledigungen und Ladungen

Damit sparen Sie zusätzlich Zeit und vermeiden Fehler in der Nacherfassung der Daten.




Anmeldung am A1 ERV Service-System

Die Bestätigung Ihrer Identität und die Anmeldung am A1 ERV Service-System: 

  • Erfolgt ausschließlich über eine gesicherte Verbindung
  • Mit Hilfe eines digitalen Zertifikats
  • Dieses erhalten Sie bei der Bestellung von A1 ERV Service auf Wunsch kostenlos dazu. 

Das Vermittlungsjournal ist ein lückenloser Nachweis aller Datentransfers.
Mit Ihrer A1 ERV Service-Berechtigung können Sie:

  • Ihren Teil des Journals online einsehen
  • Die Schriftsätze des Rückverkehrs neuerlich hinterlegen lassen


Dabei ermöglicht die Online-Administration eine rasche Zuordnung des digitalen Zertifikats zur A1 ERV Service-Berechtigung, und die Bekanntgabe von Urlaubszeiten.




A1 ERV Service rechnet sich ab 15 Schriftsätzen/Monat


Der Einsatz des A1 ERV Service rechnet sich je nach Kanzleigröße bereits ab 15 eingebrachten Schriftsätzen pro Monat. Die Investitionskosten in die Hard- und Software sind dabei bereits berücksichtigt.

Fast jede am Markt befindliche Forderungs- und Betreibungs-Software und Rechtsanwalts-Komplettlösung unterstützt den A1 ERV Service. Die Kosten des
Rückverkehrs übernimmt das Justizministerium.


Gesetzliche Grundlagen


Als Fundament dieses Services dienen Vereinbarungen zwischen A1 Business Solutions, und dem Bundesministerium für Justiz, dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger.

Lesen Sie eine kurze Zusammenfassung der für den Elektronischen Rechtsverkehr relevanten rechtlichen Grundlagen.

Rechtliche Grundlagen