Grundstücksdatenbank (GDB)
In der Grundstücksdatenbank können Sie Abfragen aus Grundbuch und Kataster durchführen.Wichtige Informationen zur Grundstücksdatenbank
Die Grundstücksdatenbank ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Register.
Darin werden Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen (z.B. Eigentümer und Belastungen).
Grundbuchauszüge können von jedem online eingesehen werden, sofern man über einen A1 Dataweb Service-Zugang verfügt.
A1 Dataweb Service
Die Grundstücksdatenbank wird zentral für ganz Österreich geführt. Und zwar vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz.
In der Grundstücksdatenbank können folgende Online-Abfragen durchgeführt werden:- Abfragen aus dem Grundbuch (geführt von den Bezirksgerichten)
- Abfragen aus dem Kataster (Pläne, geführt von den Vermessungsämtern
Information zu den Gebühren
Um Abfragen in der Grundstücksdatenbank durchführen zu können, fallen unterschiedliche Kosten an.
Damit Sie sich in der Hinsicht besser orientieren können, haben wir Ihnen hier die einzelnen Kostenpunkte detailliert aufgelistet.
Anmeldung zu A1 Dataweb Service
| Einrichten einer Zugangsberechtigung | € 20,- |
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Alle Preise in € exklusive USt. |
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Abfragen in der Grundstücksdatenbank |
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Alle Preise in € exklusive USt. |
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Sie haben die Möglichkeit, direkt über die Grundbuch-Applikation auch Grundbuch-Urkunden im PDF-Format abzurufen.
Kosten pro Dokument
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Gebühren (lt. Verordnung des BMJ, BGBl. II Nr. 395/2004) |
€ 0,70 |
Abfragen in der Grundstücksdatenbank
2. Aufschlag von A1
| Entgelt pro Transaktion (unabhängig von der Anzahl der Zeilen) | € 0,40 |
| Vertragsbedingungen | |
| Alle Preise exklusive USt. | |
Wichtige Informationen zur Grundbuch-Urkunde
Roll-Out Termine
Die Bezirksgerichte wurden 2006 laufend auf die elektronische Urkundenspeicherung umgestellt. Die Umstellung ist mit November 2006 abgeschlossen.
Wann die einzelnen Bezirksgerichte mit der elektronischen Urkundenerfassung in Betrieb gegangen sind, finden Sie unter www.edikte.justiz.gv.at unter dem Link "Kundmachungen der Justiz". Es gibt keine Rückwärtsdokumentation. Urkunden älteren Datums werden nachträglich nicht eingescannt.
Urkunden-Typen
Welche Urkunden zur Abfrage zur Verfügung stehen, bzw. welche nur gerichtsinternen Zwecken vorbehalten sind, entnehmen Sie bitte aus dieser Liste.
Grundbuch Urkunden-Liste
Eingabefelder
Gericht:
Nummer des zuständigen Bezirksgerichts. (z.B. 40 für BG Baden)
Tagebuchzahl:
Tagebuchzahl der gesuchten Urkunde: Das sind Nummern, die den Einbringungen vom Grundbuchgericht fortlaufend zugeordnet werden.
Jahr:
Das Jahr, in dem die Urkunde eingebracht wurde.
Justizsignatur
Seit 01.01.2007 besteht die Möglichkeit, Grundbuch-Urkunden alternativ zur bisherigen Abfragemöglichkeit auch mit der Justizsignatur abzurufen:
Grundbuch-Urkunden (nur Urkunden, die kleiner als 1 MB sind)
Die Gebühren sind unverändert, unabhängig davon, ob ein signierter oder nicht signierter Auszug abgefragt wird.
Technische Voraussetzungen
Zur erfolgreichen und vollständigen Prüfung der Justizsignatur ist der Adobe Reader 8.0 Voraussetzung.
Anleitung zur Abfrage mit Signatur


