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Europäischer Firmenbuch

Europäisches Firmenbuch (EBR)


Mit dem EBR greifen Sie in Echtzeit auf die Firmenbuch-Datenbanken europäischer Teilnehmerländer zu.

Wichtige Informationen zum EBR

Europäisches Firmenbuch:

Hier greifen Sie auf die offiziellen Firmenbuch-Datenbanken der europäischen Teilnehmerländer zu, die im EBR eingebunden sind. Derzeit nehmen knapp 26 europäische Länder am EBR teil.

Die zur Verfügung gestellten Informationen können von Land zu Land verschieden aufbereitet sein. Die Firmensuche und ein EBR-Standardauszug sind bei allen Ländern verfügbar.

A1 hat das EBR in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz und den weiteren im EBR-Konsortium eingebundenen europäischen Mitgliedsländern aufgebaut.

Die EBR-Firmenbuchauszüge sind für Sie online, einfach und ohne Sprachbarrieren (Benutzersprache deutsch oder englisch) abrufbar.



Welche Informationen können Sie abfragen?

Generell stellen alle Länder einen EBR-Standardauszug zur Verfügung.
Dieser enthält folgende Informationen:

  • Firmenbuchnummer
  • Anschrift
  • Land
  • Telefon
  • Eintragungsdatum
  • zuständige Behörde
  • Rechtsform (Originaltext)
  • Status
  • Geschäftszweig (NACE)
  • Geschäftszweig (Originaltext)
  • Währung
  • Währungseinheit
  • Kapital
  • Jahresabschluss (Datum)

Mit der EBR-Standardsuche können Firmen anhand des Firmennamens (oder eines Namensteils) gesucht werden. Als Ergebnis erhält man die eindeutige Firmenbuchnummer.

Mit dieser Firmenbuchnummer lassen sich weitere unternehmensbezogene Informationen ermitteln.

Weitere Abfragen und Detailinformationen sind von Land zu Land unterschiedlich. So ist teilweise das Suchen nach Personen oder beispielsweise die Suche bzw. Bestellung von Bilanzdaten möglich.

Eine Beschreibung der Abfrage und Funktionalitäten sind über die Hilfe online abrufbar.

Übersicht der EBR-Länder

Die einzelnen Mitgliedsländer im EBR haben uns folgende Hauptbetriebszeiten bestätigt: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 


 

Kosten

Die aktuellen Kosten entnehmen Sie bitte den Infodienste-Entgeltbestimmungen von MANZ