Allgemeine EU Roaming Regulierungs Info
- Für Kunden des Roamingtarifes A1 Mobil World
- Sowie für Kunden von B.free World von A1
- Automatische Umstellung auf die neuen Konditionen
Zum Inhalt
Regelung des Roaming-Tarifs:
Die EU-Verordnung zur Regelung des Roaming-Tarifes innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten trat mit 30. Juni 2007 in Kraft. Der neue Auslandstarif legt Obergrenzen für Roaming innerhalb der EU-Mitgliedstaaten verbindlich fest.
Dieser Tarif steht A1 Kunden unter der Bezeichnung A1 Mobil World und B.free Kunden unter der Bezeichnung B.free World von A1 zur Verfügung.
Mit 1. Juli 2011 senkt A1 Telekom Austria AG diesen Auslandstarif für abgehende Gespräche innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten inkl. Liechtenstein, Norwegen und Island von 46,8 Cent/Minute auf 42 Cent/Minute, für ankommende Gespräche von 18 Cent/Minute auf 13,2 Cent/Minute.
Alle Kunden, die über den Roamingtarif A1 Mobil World bzw. B.free World verfügen, werden mit 1.7.2011 automatisch auf die neuen, günstigeren Konditionen umgestellt. Es ist keine gesonderte Um- oder Anmeldung notwendig.
A1 Mobil World für Privatkunden
A1 Mobil World für Businesskunden
Zusatzinformationen zur Datenroaming-Höchstgrenze:
Für EU Länder sowie Liechtenstein, Norwegen und Island erhalten alle A1 Kunden automatisch eine Höchstgrenze von € 60 pro Anschluss pro Rechnungsperiode (Vertragstarife) bzw. pro Kalendermonat (Wertkartentarife).
Daneben stellen wir noch weitere Höchstgrenzen zur Verfügung, die Sie wählen können.
A1 Mobil Kostenkontrolle Datenroaming:
Sie befinden sich hier:
