Zahlungsdienstegesetz
(ZaDig)
Das ZaDiG ist die Umsetzung der EU Payment Services Directive, mit der eine EU-weite einheitliche Regelung von Zahlungsdiensten geschaffen wird.Zum Inhalt
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(ZaDig)
Das ZaDiG ist die Umsetzung der EU Payment Services Directive, mit der eine EU-weite einheitliche Regelung von Zahlungsdiensten geschaffen wird.Mit 1.11.2009 trat das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) in Kraft. Das ZaDiG ist die Umsetzung der EU Payment Service Directive, mit der eine EU-weite einheitliche Regelung von Zahlungsdiensten geschaffen wird. Auch das Bezahlen mit dem Handy gilt als „digitalisiertes Zahlungsgeschäft" und wird durch das ZaDiG geregelt.
Seit 1.11.2009 dürfen nur noch Banken und konzessionierte Zahlungsinstitute digitalisierte Zahlungsgeschäfte, u.a. m-commerce Services und Bezahlen mit dem Handy, durchführen.
A1 Telekom Austria AG verfügt mit ihrer 100% Tochter, der payboy Bank AG, über eine Bank mit einer Konzession im Sinne des österreichischen Bankwesengesetzes. Die paybox Bank ist damit berechtigt Zahlungsdienste durchzuführen.
Inhaltlich ändert sich gar nichts: A1 Kunden können auch weiterhin Services wie HANDY Parken oder Bezahlen am Automaten nutzen und über ihre A1 Rechnung bezahlen.
Um dem ZaDiG zu entsprechen wird seit 1.11.2009 der Einzug der „Zahlungen von Partnerunternehmen" im Namen und auf Rechnung der paybox Bank AG durchgeführt. Daher gelten seither für die Bezahlung über die A1 Rechnung auch AGBs der paybox Bank AG.
Wie stimmt der Kunde den AGBs zu?
Durch die Nutzung eines der m-commerce Services seit 1.11.2009 stimmt der Kunde den AGBs der paybox Bank AG zu.
Weitere Infos uf www.payboxbank.at
A1 Bank AG und paybox austria GmbH fusionierten im April 2011 zur paybox Bank AG.
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