
Es kann besonders teuer werden, wenn etwa ein Geschäftsführer im Fall des Verlusts von personenbezogenen Daten nicht rasch reagiert.
Die Zahlen einer deutschen Befragung sind alarmierend: Jeder fünfte Besitzer eines mobilen Endgerätes hat schon einmal den Verlust eines solchen Geräts beklagen müssen. Und egal ob das Device durch Eigenverschulden verloren gegangen oder von Langfingern gestohlen worden ist: Der Schaden war in zwei von drei Fällen nicht mehr gut zu machen – das Gerät blieb unwiederbringlich verschwunden. Was jedoch schon für Privatpersonen einen sehr schmerzlichen Verlust darstellen kann, wiegt im Fall von Firmenhandys noch viel schwerer. Da darauf in der Regel heikle Kundenkontakte, sensible Daten und interne Dokumente gespeichert sind, schrillen in so einem Fall alle Alarmglocken. Und zwar aus gutem Grund:
Massiver Schaden droht
Immerhin drohen jetzt der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten bis hin zum Identitätsdiebstahl, ein Abhandenkommen der Vertraulichkeit von Daten, die dem Berufsgeheimnis unterliegen und natürlich massive finanzielle Nachteile. Es kann besonders teuer werden, wenn etwa ein Geschäftsführer im Fall des Verlusts von personenbezogenen Daten nicht rasch reagiert.
Das muss entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) binnen 72 Stunden entsprechend geschehen. Es empfiehlt sich daher, Mitarbeiter eindringlich zu ermutigen, einen etwaigen Verlust ohne jede Verzögerung zu melden. Erfährt die Firma nämlich zu spät von dem Vorfall, so können auch die schadensminimierenden Gegenmaßnahmen nicht mehr rechtzeitig eingeleitet werden.
Hintergrund: In vielen Firmen ist Bring Your Own Device (BYOD) – Mitarbeiter nutzen ein Mobilgerät privat und für Firmenzwecke – Alltag. Und genau an diesem Punkt und angesichts der drohenden Schäden wird klar: Hier hilft nur rechtzeitige Vorsorge.