
Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz – NISG – regelt einheitliche Cybersicherheitsstandards für Unternehmen der kritischen Infrastruktur.
Sie sind ein strategisch wichtiges Unternehmen und Betreiber wesentlicher Dienste, die von hoher Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft, der öffentliche Sicherheit, Landesverteidigung und für öffentliche Einrichtungen sind? Dann haben Sie bestimmt vom NIS-Gesetz gehört. Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz – NISG – regelt einheitliche Cybersicherheitsstandards für Unternehmen der kritischen Infrastruktur – im nationalen wie internationalen Kontext.
Es herrscht Einigkeit darüber, dass Netz- und Informationssysteme eine zentrale gesellschaftliche Rolle spielen – nicht nur das: sie müssen verlässlich und sicher sein. Sicherheitsvorfälle, insbesondere Cyber-Angriffe nehmen sowohl in ihrer Quantität, als auch in ihrer verheerenden Qualität zu und führen zu Beeinträchtigungen wirtschaftlicher Tätigkeiten und großem Schaden. Laut KPMG Studie waren 61 Prozent der österreichischen Unternehmen in den letzten 12 Monaten Opfer einer Cyberattacke, die Schäden betragen Hunderte Millionen Euro.
Deswegen wurde die NIS-Richtlinie beschlossen: Öffentliche oder private Einrichtung aus den Sektoren Energie, Verkehr, Bank- und Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung sowie digitale Infrastruktur müssen nachweisen, dass sie sich gegen Hackerangriffe schützen. Tun sie das nicht, drohen saftige Geldstrafen: Werden Vorfälle nicht gemeldet, droht eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 100.000 Euro.
Leider greifen bestehende Sicherheitskonzepte oft zu kurz und sind in vielen Fällen nicht mehr zeitgemäß. Deshalb ist es für Cyberkriminelle in zahlreichen Fällen einfach, sich in Datenbanken einzuloggen, sensible Kundeninformationen abzusaugen, wirtschaftlichen Schaden anzurichten oder im schlimmsten Fall ganze Systeme lahmzulegen. Um das eigene Unternehmen zu schützen und auf das Allgemeinwohl zu achten, müssen Sicherheitsstandards überprüft werden. Mit A1 haben Sie einen Partner, der Sie auf den Ernstfall vorbereitet.