Seit 01.01.2019 gilt die gesetzliche Registrierungspflicht für Wertkarten. Ab 01.09.2019 können nicht registrierte Wertkarten nicht mehr mit Guthaben aufgeladen werden!
In diesem kurzen Video erklären wir die Registrierung
Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, können Sie Ihre Wertkarte hier registrieren:
Bitte nehmen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mit. Sie benötigen außerdem den PUK Ihrer SIM-Karte.
B.free online registrierenOnline kann die Überprüfung Ihrer Daten mit Handy-Signatur.at, Online Banking (einer nationalen, an eID teilnehmenden Bank) sowie über FotoIdent mit Ihrem Ausweis und Smartphone bzw. Webcam erfolgen. Alternativ kann die Registrierung mit einer bereits registrierten B.free Wertkarte erfolgen.
Die Freischaltung erfolgt sofort nach der Registrierung.
Eine Registrierung ist spätestens bei einer Aufladung ab dem 01.09.2019 vorzunehmen. Im Zuge der neuen Registrierungspflicht weisen wir darauf hin, dass Aufladungen für noch nicht registrierte Wertkarten Rufnummern ab dem 01.09.2019 nicht mehr möglich sind.
Seit 01.01.2019 sind alle Betreiber von Kommunikationsnetzen nach dem österreichischen Telekommunikationsgesetz* verpflichtet, bei neu erworbenen Wertkarten SIM-Karten vor Aktivierung bzw. Freischaltung zur Identifizierung der Teilnehmer bestimmte Stammdaten** zu erheben.
*) § 97 Absatz 1a in Verbindung mit § 109 Absatz 3 Ziffer 22 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003
**) § 92 Absatz 3 Ziffer 3 lit. a, b und g TKG 2003