Gilt die A1 Online-Rechnung beim Finanzamt, wenn "Kopie" oben steht?


Für den Vorsteuerabzug bzw. die Arbeitnehmerveranlagung benötigt das Finanzamt entweder eine Papierrechnung oder eine digitale Rechnung. Egal ob sie per E-Mail verschickt oder aus dem Web heruntergeladen werden – digitale Rechnungen berechtigen den Kunden in Österreich seit Jänner 2013 zum Vorsteuerabzug und gelten bei der Jahresabrechnung als vollwertige Belege. Die früher vorgeschriebene digitale Signatur ist dazu nicht mehr erforderlich. Wichtig dabei ist: Ein Ausdruck der Rechnung gilt nicht als unversehrte Kopie. Das originale PDF muss deshalb gesichert werden – am besten auf DVD oder CD, da dies eine spätere Änderung unmöglich macht.

War dieser Artikel für Sie hilfreich?