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Grundstücksdatenbank (GDB)

Grundstücksdatenbank (GDB)


In der Grundstücksdatenbank können Sie Abfragen aus Grundbuch und Kataster durchführen.

Wichtige Informationen zur Grundstücksdatenbank

Die Grundstücksdatenbank ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Register.

Darin werden Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen (z.B. Eigentümer und Belastungen).

Grundbuchauszüge können von jedem online eingesehen werden, sofern man über einen A1 Dataweb Service-Zugang verfügt.

Die Grundstücksdatenbank wird zentral für ganz Österreich geführt. Und zwar vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz.

In der Grundstücksdatenbank können folgende Online-Abfragen durchgeführt werden:

  • Abfragen aus dem Grundbuch (geführt von den Bezirksgerichten)
  • Abfragen aus dem Kataster (Pläne, geführt von den Vermessungsämtern)

 


 

Kosten

Die aktuellen Kosten entnehmen Sie bitte den Infodienste-Entgeltbestimmungen von MANZ

Grundbuch und Grenzkataster

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis. Darin sind Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen.

Es dient:

  • Der Sicherung des Rechtsverkehrs durch Offenkundigkeit der Rechtsverhältnisse
  • Als Erwerbsart für den Erwerb dinglicher Rechte an Liegenschaften
  • Der steuerlichen Überwachung

Der Grenzkataster ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung.

Er dient:

  • Dem verbindlichen Nachweis der Grenzen von Grundstücke
  • Der bloßen Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse
Grundstücksdatenbank Gratishilfe

Wählen Sie folgenden Menü-Punkt: "Suche nach politischen Gemeinden / Katastralgemeinden"

Hier können Sie über die Eingabe des Gemeindenamens kostenlos die für eine Adress-Suche in der Grundstücksdatenbank nötige PG-Nummer herausfinden. Und das noch vor dem Einstieg in die Grundstücksdatenbank.

Sollten Sie bereits die für den Abruf eines Grundbuchauszuges nötige Einlagezahl (kurz: EZ) haben, so können Sie über diese Hilfsdatenbank auch die Nummer des Grundbuchs (KG-Nummer) herausfinden. Und damit direkt den Grundbuchsauszug in der Grundstücksdatenbank abfragen.

Wichtige Informationen zur Grundbuch-Urkunde

Roll-Out Termine
Die Bezirksgerichte wurden 2006 laufend auf die elektronische Urkundenspeicherung umgestellt. Die Umstellung ist mit November 2006 abgeschlossen.

Wann die einzelnen Bezirksgerichte mit der elektronischen Urkundenerfassung in Betrieb gegangen sind, finden Sie unter www.edikte.justiz.gv.at unter dem Link "Kundmachungen der Justiz". Es gibt keine Rückwärtsdokumentation. Urkunden älteren Datums werden nachträglich nicht eingescannt.

Urkunden-Typen
Welche Urkunden zur Abfrage zur Verfügung stehen, bzw. welche nur gerichtsinternen Zwecken vorbehalten sind, entnehmen Sie bitte aus dieser Liste.

Grundbuch Urkunden-Liste




Eingabefelder

Gericht:
Nummer des zuständigen Bezirksgerichts (z.B. 40 für BG Baden).

Tagebuchzahl:
Tagebuchzahl der gesuchten Urkunde: Das sind Nummern, die den Einbringungen vom Grundbuchgericht fortlaufend zugeordnet werden.

Jahr:
Das Jahr, in dem die Urkunde eingebracht wurde.


Justizsignatur
Seit 01.01.2007 besteht die Möglichkeit, Grundbuch-Urkunden alternativ zur bisherigen Abfragemöglichkeit auch mit der Justizsignatur abzurufen:

Grundbuch-Urkunden (nur Urkunden, die kleiner als 1 MB sind)

Die Gebühren sind unverändert, unabhängig davon, ob ein signierter oder nicht signierter Auszug abgefragt wird.


Technische Voraussetzungen

Zur erfolgreichen und vollständigen Prüfung der Justizsignatur ist der Adobe Reader 8.0 Voraussetzung.

Anleitung zur Abfrage mit Signatur