- Die Kamera darf auf nur den eigenen Grund gerichtet sein.
- Fremde Grundstücke und öffentliche Flaechen dürfen nicht im Betrachtungswinkel sein.
- Besucher sollten auf die Überwachung aufmerksam gemacht werden.
- Es besteht keine Meldepflicht, solange es sich um ausschließlich private Nutzung handelt.