Was muss ich bei Rechnungen nach einem Tarifwechsel meines Festnetz-Produktes beachten?


Im Gegensatz zum neuen Produkt, wurden beim alten Produkt die monatlichen Grundentgelte und die Verbindungsentgelte im Nachhinein verrechnet. Der Produktwechsel führt zu einer Änderung des Abrechnungszeitraums. Es kommt zu Überschneidungen der Verrechnung des neuen und alten Produktes auf den ersten Rechnungen nach dem Produktwechsel.

1. Rechnung

Bei Ihrer 1. Rechnung verrechnen wir Ihnen das Grundentgelt des neuen Produktes anteilig. Wir verrechnen das Grundentgelt des neuen Produktes ab dem Tag des Wechsels bis zum Rechnungsschluss. Zusätzlich verrechnen wir Ihnen das Grundentgelt für den nächsten Monat im Vorhinein.

Das jährliche Entgelt verrechnen wir anteilig und für ein Jahr im Voraus. Für den Produktwechsel verrechnen wir Ihnen ein einmaliges Produktwechselentgelt, das Sie unter "Ihre einmaligen Entgelte" finden.

Ab der 2. Rechnung

Ab der 2. Rechnung verrechnen wir für das neue Produkt das Grundentgelt regulär für 1 Monat im Voraus.

Da das alte Produkt jedoch immer im Nachhinein abgerechnet wurde, ist das Grundentgelt der Vormonate noch offen. Dieses wird anteilig bis zum Tag, an dem Sie auf das neue Produkt umgestiegen sind, verrechnet. Den Betrag finden Sie auf Ihrer 2. Rechnung unter "Übertrag von Ihrem Verrechnungskonto".


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