Was muss ich bei der letzten Rechnung meines Festnetz-Produktes beachten?


Sobald wir Ihre Kündigung erhalten haben, wird diese nach 1 Monat zum Monatsletzten wirksam. Vom nächsten Monatsende beziehen Sie also noch 1 Monat lang Ihr Produkt.

Kündigung zum Bindungsende (Ordentliche Kündigung)

Da Ihr Abrechnungszeitraum oft nicht mit dem Monatsletzten endet und das Grundentgelt im Vorhinein verrechnet wird, bekommen Sie es bei einer ordentlichen Kündigung in der folgenden Rechnung wieder gutgeschrieben.

Kündigung vor Bindungsende (Außerordentliche Kündigung)

Wenn Sie noch an den Vertrag gebunden sind, gilt ebenfalls die 1-monatige Kündigungsfrist zum Monatsletzten. Das Grundentgelt für die restliche Zeit der Bindung wird Ihnen auf einmal in Rechnung gestellt. Dieses finden Sie unter "Entgelt für vorzeitige Kündigung".

Jährliches Entgelt (Wenn der Vertrag vor dem 21.02.2024 abgeschlossen wurde.)

Das jährliche Entgelt wird für 1 Jahr im Voraus verrechnet. Wenn Sie unterjährig kündigen, bekommen Sie den zu viel verrechneten Betrag bei der letzten Rechnung gutgeschrieben.


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