Das Need-to-Know-Prinzip


Bei der Vergabe von Zugriffsrechten auf Daten und Informationen kommt der Grundsatz der "Least Privileges" zur Anwendung. Dieser Grundsatz ist die wichtigste Regel zur Vergabe von Benutzerrechten. Kurz gesagt - bedeutet Sie, dass Mitarbeiter genau die Rechte bekommen, die sie für die Erfüllung ihrer Arbeit unbedingt benötigen.

Informations- und Datensicherheitsbewusstsein

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von A1 sind durch gesetzliche Vorgaben und arbeitsvertragliche Bestimmungen zur Geheimhaltung verpflichtet, und sie sind sich der Bedeutung von Informations- und Datensicherheit im Rahmen ihrer Tätigkeit bei A1 bewusst. Dazu tragen insbesondere interne Richtlinien, wie die „A1 Information Security Policy“ und die „A1 Information Security Guidelines“, sowie die Ausrichtung an internationalen Standards der Informationssicherheit, bei. Es werden bei A1 spezielle Daten- und Informationssicherheitstrainings für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt.