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Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung: A1 hilft!



Handlungsbedarf durch EU-Datenschutz-Verordnung

Handlungsbedarf durch EU-Datenschutz-Verordnung

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Viel Zeit ist nicht mehr bis zum 25. Mai 2018. Genau an diesem Tag tritt nämlich die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: EU-DSGVO) endgültig in Kraft. Was viele noch nicht wissen: Diese neue Verordnung, die vor allem dem „Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“ dienen soll, betrifft alle Unternehmen. Und zwar unabhängig von ihrer Größe. Auch für A1 hat der sichere und sensible Umgang mit Daten einen hohen Stellenwert. Daher machen wir unseren Business Kunden jetzt ein interessantes Angebot: Nehmen Sie unser professionelles Consulting zur EU-DSGVO in Anspruch. Wir sagen Ihnen und Ihrem Unternehmen, wo bei Ihnen wirklich noch Handlungsbedarf besteht. Und welche Schritte Sie jetzt setzen müssen.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung sollen einerseits die Rechte und die Privatsphäre natürlicher Personen geschützt werden, dazu gehört unter anderem das Recht auf die Löschung personenbezogener Daten („Recht auf Vergessenwerden“). Und andererseits sollen Hindernisse für Unternehmen im Sinn des freien Datenverkehrs aus dem Weg geräumt werden. Dem stehen aber auch neue Verpflichtungen gegenüber, etwa angemessene Sicherheitsvorkehrungen für gespeicherte Daten und das Recht von Kunden auf Datenübertragbarkeit. Auf Unternehmen kommen auch wesentlich schärfere Dokumentationspflichten zu, etwa das Führen eines Verfahrensverzeichnisses oder die Durchführung datenschutzrechtlicher Folgeabschätzungen. Auch hinsichtlich der Notwendigkeit von Einverständniserklärungen durch die Kunden gibt es Konkretisierungen.

Ohne solche Einverständniserklärungen – sie müssen freiwillig, aktiv und eindeutig erfolgen! – wird eine Kommunikation mit (potenziellen) Kunden zu Marketing- und Werbezwecken nicht mehr wie bisher möglich sein. Für Sie als Unternehmer oder Verantwortlicher wird es daher besonders wichtig sein, Personendaten entsprechend zu schützen und die entsprechenden rechtlichen Vorschriften zur Datenhaltung einzuhalten.Christoph Obermair, Partner und Datenschutzexperte beim Wirtschaftsprüfungsunternehmen PwC Österreich, warnt ausdrücklich: „Die per Gesetz definierten hohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise vier Prozent des globalen Jahresumsatzes eines Unternehmens zeigen den enormen Stellenwert, der dem Thema Datenschutz zukünftig gegeben wird.“

Fact Box

Die neue EU-Verordnung betrifft alle Unternehmen. Und zwar unabhängig von ihrer Größe!

Nachholbedarf. Glaubt man einer aktuellen Studie des Beratungsunternehmens EY (Ernst & Young), so haben Österreichs Unternehmen aber noch großen Nachholbedarf. Lediglich ein Viertel der an der Studie teilnehmenden Unternehmen gab an, Datenschutzrisiken angemessen berücksichtigt zu haben. Gar nur 20 Prozent verfügten über eine ausformulierte Datenschutzstrategie. Heimische Unternehmen sind daher gut beraten, die verbleibenden Monate für entsprechende Vorbereitungen und Anpassungen zu nutzen. Die von A1 Consulting angebotene Hilfestellung erfolgt im Prinzip in drei klaren Schritten:

  1. Zunächst wird eine „Gap Analyse“ durchgeführt, um noch vorhandene Abweichungen vom Soll-Zustand festzustellen.
  2. Danach werden die identifizierten Abweichungen hinsichtlich Dringlichkeit und Machbarkeit gewichtet und gereiht.
  3. Schließlich werden gezielte Maßnahmen zur Beseitigung dieser Abweichungen definiert.

Wir lassen unsere Business Kunden also bei den nötigen Umstellungen rund um die EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht alleine. Damit wir Sie und Ihr Unternehmen optimal begleiten und beraten können, wenden Sie sich bitte am besten an Ihren Kundenbetreuer und fragen Sie bei Interesse nach dem EU-DSGVO Consulting von A1. Damit Sie alle Chancen und Risiken dieser Verordnung kennen und rechtzeitig darauf reagieren können.

Jetzt informieren! Darüber hinaus bietet A1 auch spezielle Informationsveranstaltungen mit exklusiven Keynote-Vorträgen an. Diese EU-DSGVO Events unter dem Motto „Wie steht es um Rechtskonformität und Schutz Ihrer Daten?“ finden jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr statt, und zwar in…
…Graz am 10.04.2018
…in Klagenfurt am 11.04.2018

 

Anmeldungen bei Interesse bitte unter a1.business.event@a1telekom.at. Aufgrund der limitierten Platzanzahl gilt das Prinzip first come – first served!

 




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Unser A1 Business Service Team steht Ihnen gerne beratend unter der Rufnummer 0800 664 444 664 rund um die Uhr und kostenlos zur Verfügung. Alternativ können Sie uns auch über die E-Mail-Adresse business.loesungen@a1.net erreichen. Wir kümmern uns rasch um Ihr Anliegen und melden uns in Kürze.

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