Das Firmenbuch ist ein von den Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) geführtes öffentliches Verzeichnis registrierter Unternehmen in Österreich. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Hierunter fallen z. B. Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.
Das Firmenbuch besteht aus:
- Hauptbuch (Firmenbucheintragungen)
- Urkundensammlung (Sammlung der Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen, z. B. der Gesellschaftsvertrag oder die Bilanz).
Im Hauptbuch werden alle Eintragungen in einer zentralen Datenbank gespeichert. Diese Firmenbuchdatenbank wird im Bundesrechenzentrum in Wien geführt. Seit 11. Juli 2005 werden die Urkundensammlungen aller Firmenbuchgerichte ebenfalls elektronisch geführt.
Die Abfrage des Firmenbuches ist kostenpflichtig: Die Verrechnung der Gebühren erfolgt über die vom BMJ beauftragten Verrechnungsstellen. Der Kunde benötigt daher einen „Zugang“ bei der Verrechnungsstelle. Die Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Justiz über die Abfrage der Firmenbuchdatenbank wurde im BGBl. II Nr. 240/1999 kundgemacht und ist mit 1.8.1999 in Kraft getreten Mit BGBL 111/2010 (Budgetbegleitgesetz 2011) wurden die Firmenbuchgebühren ab 1.4.2011 geändert. Die Gebühren wurden um ca. 25 % erhöht. Diese Erhöhung betrifft nur die Firmenbuchgebühren. Der A1 Aufschlag von € 0,40 je Abfrage bleibt unverändert.
Infodienste-Entgeltbestimmungen von MANZ
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Es gelten die maßgeblichen AGB, EB und LB der A1 Telekom Austria AG in der jeweils geltenden Fassung.