Breitband Austria 2020 Connect



Österreichs Klein- und Mittelbetriebe, sowie Pflichtschulen und andere öffentliche Bildungseinrichtungen können sich den Anschluss an schnelles Breitbandinternet fördern lassen, um die Chancen einer digitalen Wirtschaft nutzen oder den Unterricht zeitgemäß gestalten zu können. Schnelles Internet ermöglicht zum Beispiel den reibungslosen Datenaustausch zwischen allen Unternehmen in einem Projekt oder auch das gleichzeitige Surfen von vielen Schülern World Wide Web. Da die Anbindung an das Glasfasernetz mit umfangreichen tiefbaulichen Maßnahmen und somit erheblichen Grabungskosten verbunden ist, wird die erste Anbindung für einen Standort mit Glasfaser gefördert.

Überblick 2020 Connect

Überblick 2020 Connect

Fördergegenstand

Gefördert wird der FTTH Anschluss (Glasfaseranschluss) für:

  • Klein- und Mittelbetriebe (Definition laut EU: unter 249 Mitarberiter)
  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Pflichtschulen, bei denen eine Gemeinde Schulerhalter ist
  • Vereine im Sinne eines Klein- und Mittelunternehmens
  • Öffentliche Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel: Kindergärten, Museen oder Institutionen der Erwachsenenbildung (VHS, etc.) die von einer Gemeinde erhalten werden
  • Ausgenommen sind Landes- und Bundeseinrichtungen (z.B. Bundesschulen: AHS, HAK, HTL oder Landesberufsschulen)

Förderwerber

  • Gemeinden für den Anschluss von Schulen und öffentliche Bildungseinrichtungen
  • Klein- und Mittelbetriebe sowie Ein-Personen-Unternehmen für den eignen Anschluss

Fördergebiet

Die Breitband-Anschlussförderung gilt österreichweit.
Förderhöhe

Die maximale Förderungshöhe beträgt 50.000 Euro, die minimale Förderungshöhe 2.000 Euro pro Projekt.

Die Kosten für die Herstellung eines Glasfaseranschlusses bis zum nächsten Glasfaser Point-of-Presence (PoP) werden für Klein- und Mittelbetriebe mit 50 % und bei Schulen sogar mit 90% der Errichtungskosten gefördert.


  • Schritt 1:
    Anfragen für einen Glasfaseranschluss von KMUs, Schulen und öffentliche Bildungseinrichtungen.
    A1 ermittelt für Sie die Grobkosten der Errichtung eines Glasfaseranschlusses, um Ihnen eine Entscheidungsgrundlage für einen Förderantrag zu geben.
  • Schritt 2:
    Sie beauftragen uns alle erforderlichen Förderunterlagen zu erstellen.
    Sie stellen den Förderantrag bei der Behörde.
  • Schritt 3:
    Nach positivem Förderbescheid beauftragen Sie uns mit der Herstellung der Glasfaseranbindung, zu den fixierten Kosten.
    A1 stellt den Glasfaseranschluss im vereinbarten Zeitraum und Konditionen her.
  • Schritt 4:
    Nach der Herstellung des FTTH-Anschlusses zahlen Sie 100% der Herstellungskosten an A1.
    Sie erhalten alle erforderlichen Unterlagen zur Abrechnung bei der Behörde.
  • Schritt 5:
    Sie übermitteln der Behörde (FFG) die Abrechnung von A1 und erhalten laut Förderbeischeid 50% bzw. 90% der Kosten refundiert.
    Sie genießen alle Services und Vorteile durch A1 Telekom Austria.


Jetzt Glasfaseranschluss fördern lassen

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