NIS-2-Richtlinie
Die Network and Information Security Richtlinie: Was ist NIS 2 & wie kann A1 helfen?
Was ist die NIS-2-Richtlinie, welche Ziele hat sie und wer ist betroffen?
Betroffen sind mittlere und große Unternehmen aus folgenden Sektoren:
Größenklasse | Beschäftigte | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme |
Klein | < 50 und | ≤ 10 Mio. Euro oder | ≤ 10 Mio. Euro |
Mittel | < 250 und | ≤ 50 Mio. Euro oder | ≤ 43 Mio. Euro |
Groß | ≥ 250 oder | > 50 Mio. Euro und | > 43 Mio. Euro |
Achtung: Bei Unternehmen mit einer komplexeren Struktur (z.B. Tochtergesellschaft im Konzern) ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Für die Beurteilung wird außerdem berücksichtigt, ob es sich um ein eigenständiges Unternehmen, Partnerunternehmen (Beteilungen an anderen Unternehmen ab 25 % bis 50 %) oder verbundenes Unternehmen (Beteiligungen an anderen Unternehmen über 50 %) handelt.
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Unternehmen und Organisationen in diesen Sektoren müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität ihrer Netzwerke und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Vorgaben der NIS 2-Richtlinie lassen sich in drei Gruppen zusammenfassen:
Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder:
Die NIS2-Richtlinie ist am 16. Jänner 2023 in Kraft getreten und wird die derzeit geltende Richtlinie zur Netz- und Informationsystemsicherheit (NIS-Richtlinie) ersetzen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 17. Oktober 2024 im nationalen Recht umsetzen.
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Der Digital Operational Reslilience Act ist eine europäische Verordnung, die für Unternehmen im Finanzsektor gilt. Auch hier kann A1 mit Lösungen und Services unterstützen.