Eine doppelte Auflistung des Grundentgelts kann in bestimmten Fällen vorkommen, zum Beispiel bei Anmeldung einer neuen Rufnummer, Tarifänderungen, Bestellung einer Zusatzoption oder einem Rufnummerntausch.
In diesen Fällen wird das Entgelt anteilig ab der Anmeldung oder Änderung bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums verrechnet. Zusätzlich wird das Grundentgelt für einen Monat im Voraus berechnet. Ab der nächsten Rechnung wird das Grundentgelt nur noch für einen Monat im Voraus ausgewiesen.