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A1 Zuschuss

€ 12,- Gutschrift auf Ihre Rechnung bei Hilfsbedürftigkeit.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gewährt Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit einen monatlichen Zuschuss zum Fernsprechentgelt in der Höhe von € 12,- inkl. USt.

Kunden mit Anspruch bekommen spezielle Konditionen für ausgewählte Privat-Produkte von A1. Den Zuschuss des BMVIT erhalten Sie als Gutschrift auf Ihre A1 Rechnung.

Für folgende A1 Produkte bzw. Tarife ist der Zuschuss möglich:

Zusätzlich zum monatlichen Zuschuss auf die Rechnung schenkt A1 jedem Zuschussberechtigten für die Produkte A1 Festnetz und A1 Kombi 60 Freiminuten innerhalb Österreichs in alle Netze.

Zuschussberechtigung

Damit Sie in den Genuss des Zuschusses kommen, benötigt A1 den Originalbescheid der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS). Dieser Bescheid gilt als Gutschein für die Zuschussleistung. Bitte senden Sie den Bescheid, ausgefüllt mit der Rufnummer, für die Sie den Zuschuss anmelden wollen, an:

A1 Telekom Austria AG
Postfach 1001
1011 Wien

Die Berücksichtigung des Zuschusses erfolgt ab dem Monat, in dem der Originalbescheid bei A1 Telekom Austria einlangt.

Achtung: Es können nur vollständig ausgefüllte OBS-Bescheide berücksichtigt werden.

Für die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ist ein Antrag beim ORF-Beitrags Service (OBS) zu stellen.

Ob Sie Anspruch auf einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt haben, erfahren Sie ganz ohne Wartezeit online unter: https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner. Hier finden Sie auch das Antragsformular und viele weitere Informationen
Haben Sie einen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen eingeschickt, so erhalten Sie bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Bescheid/Gutschein (Stattgebung für ORF-Beitrag, Telefon sowie EAG-Kosten-Befreiung: max. 5 Jahre, EAG-Kosten-Deckelung: max. 3 Jahre).