Jährliche Indexanpassung

 
A1 passt jährlich die Tarifentgelte an die Inflationsrate lt. Verbraucherpreis Index (VPI) an. Wir passen daher unsere Preise um 3,5 % auf Jahresbasis an. Dies wird mit 01.04.2026 gültig.

Produkte mit monatlicher Indexierung werden im ersten Jahr aliquot dem Abschlussmonat geringer indexiert. Aktuelle Informationen über den Vebraucherpreis Index finden Sie auf der Website der Statistik Austria.
 
 

Was bedeutet das für Sie?

 

Ihre monatlichen Grundentgelte und jährliche Entgelte erhöhen sich ab 01.04.2026. Die angepassten Preise Ihrer Produkte finden Sie gekennzeichnet auf Ihrer A1 Rechnung sowie in der Mein A1 App
 

Warum ist die Indexanpassung notwendig?

 
​​​​​​Die Lebenshaltungskosten steigen: Davon sind nicht nur Privatpersonen betroffen, sondern auch Unternehmen.

Um die Ausgaben zu kompensieren, passen wir die Entgelte für Produkte & Services an den VPI an. So können wir die Versorgung aller Österreicher:innen mit Kommunikationsleistungen auch weiterhin sicherstellen. 

FAQs

Was bedeutet Indexierung

Wir beziehen uns bei der Indexanpassung auf den Verbraucherpreis Index -VPI, welcher der  Inflationsrate eines Kalenderjahres entspricht. Bei Produkten mit monatlicher Indexierung kommt es zu einer anteiligen Verrechnung.

Eine Deflation bedeutet eine Senkung, eine Inflation eine Steigerung der Preise. Es werden Schwankungen gegenüber der Indexbasis ab 1%; 2% bzw. 5%, abhängig vom Produkt, berücksichtigt. 
 
Wird dieser Schwankungsraum in den Folgejahren überschritten, kommt es zu einer Indexanpassung.

Wann wird Indexierung wirksam? 

Die Preise werden bei A1 jedes Jahr ab 01.04. an den VPI angepasst. Genauere Informationen dazu finden Sie in den aktuellen AGB und Entgeltbestimmungen. Da manche Rechnungen nach dem Stichtag erstellt werden, kann es zu einer Nachverrechnung kommen. Diese ist mit (ii; iim) auf Ihrer Rechnung gekennzeichnet.  

Wie berechnet sich die Indexanpassung?

Die Indexierung berechnet sich nach der allgemeinen Formel  (Index des Vergleichsjahr ÷ Index des Ausgangsjahr) x 100 – 100 = Prozentuelle Veränderung. Bei A1 wird der Index wie alle anderen Preise auf 4 Kommastellen genau berechnet.  

Ein Beispiel: 

Sie haben einen Vertrag im Jahr 2019 mit einem Schwellwert von 2% abgeschlossen. Der Ausgangswert ist demnach 116,3  (Jahres VPI von 2010). 

2019 ist der durchschnittliche Jahres VPI auf eine Wert von 118,1 gestiegen. Da die errechnete Preissteigerung mit 1,5477% unter 2% liegt kommt es im April 2020 zu keiner Indexanpassung. 

Zugrundeliegender Rechengang: (118,1 ÷ 116,3) x 100 – 100 = 1,5477% 

2020 ist der durchschnittliche Jahres VPI auf einen Wert von 119,8 gestiegen. Da die errechnete Preissteigerung mit 3,010% über 2% liegt kommt es im April 2021 zu einer Indexanpassung. Zugrundeliegender Rechengang: (119,8 ÷ 116,3) x 100 – 100 = 3,010%. Der Indexwert 119,8 stellt den neuen Ausgangswert dar. 

Hat ein Produkt ein monatliches Grundentgelt von € 24,90 inkl. USt., so entspricht eine Anpassung von 3,010% einer Erhöhung von monatlich € 0,7494. Das neue monatliche Grundentgelt beträgt somit € 25,65. 

Bei Produkten mit monatlicher Indexierung erfolgt die Berechnung anlog, jedoch mit den monatlichen Indexwerten. Die Berechnungsbasis stellt der Monats Indexwert zum Monat des Vertragsabschluss dar. 

Beispiel bei einem  Vertragsabschluss am 15.06.2025:  

Ein Monatliches Grundentgelt von 22,90€ (inkl. 20% Ust.). Eine Anpassung des  Grundentgelts auf monatlich € 23,2040 mit 1.4.2026 entspricht 1,3271%.  

Die zugrundeliegende Berechnung für Juni 2025:  

((VPI 12.2025) 129,8 / (VPI 15.06.2025) 128,1) * 100 – 100 = 1,3271 %  

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