Die Indexierung berechnet sich nach der allgemeine Formel
(Index des Vergleichsjahr ÷ Index des Ausgangsjahr) x 100 – 100 = Prozentuelle Veränderung
Bei A1 wird der Index wie alle anderen Preise auf 4 Kommastellen genau berechnet.
Ein Beispiel:
Sie haben einen Vertrag im Jahr 2016 mit einem Schwellwert von 2% abgeschlossen. Der Ausgangswert ist demnach 110,7 der Jahres VPI von 2015.
2016 ist der durchschnittliche Jahres VPI auf eine Wert von 111,7 gestiegen. Da die errechnete Preissteigerung mit 0,9033% unter 2% liegt kommt es 2017 zu keiner Indexanpassung.
Zugrundeliegender Rechengang: (111,7 ÷ 110,7) x 100 – 100 = 0,9033%
2017 ist der durchschnittliche Jahres VPI auf einen Wert von 114,0 gestiegen. Da die errechnete Preissteigerung mit 2,9810% über 2% liegt kommt es 2018 zu einer Indexanpassung um 2,9810%.
Zugrundeliegender Rechengang: (114,0 ÷ 110,7) x 100 – 100 = 2,9810%
Der Indexwert 114,0 stellt den neuen Ausgangswert dar.
Hat ein Produkt ein monatliches Grundentgelt von € 24,90 inkl. USt., so entspricht eine Anpassung von 2,9810% einer Erhöhung von monatlich € € 0,7423.
Das neue monatliche Grundentgelt beträgt somit € 25,64.