Jährliche Indexanpassung

A1 passt jährlich die Tarifentgelte an. Als Basis für die Preisanpassung dient der Verbraucherpreis Index (VPI). Auf Grund der derzeit hohen Inflation steigt der VPI 2022 um +8,5%. Wir erhöhen daher ab 01.04.2023 unsere Preise um 8,5%.
 

Was bedeutet das für Sie?

Ihre Grundentgelte steigen monatlich um ca. € 2,20 bis € 6,-. Die jeweilige Erhöhung Ihres Produktes ist durch einen Hinweis auf Ihrer A1 Rechnung sowie in der Mein A1 App gekennzeichnet.

Sie sind von der GIS befreit, weil Sie wenig Einkommen haben? 

Dann beantragen Sie den Zuschuss des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Mehr Inforamtionen erhalten Sie hier

Warum ist die Indexanpassung notwendig?

Unser Netz, die Rechenzentren und Sendemasten brauchen Strom. Wir nutzen dafür 100% Ökostrom. Trotzdem treffen uns die höheren Energiepreise überproportional im Vergleich zu weniger energieintensiven Unternehmen. Durch die Indexierung werden unter anderem diese, aber auch viele andere, gestiegene, Kosten kompensiert. So stellen wir die Versorgung für Österreich sicher.

Haben Sie eine Frage?

Lassen Sie sich persönlich beraten von unserem A1 Service Team. Oder besuchen Sie uns im A1 Shop. 

A1 Live Shop

Online Shopping mit persönlicher Beratung.

A1 Service Team

Das A1 Service Team ist gerne erreichbar unter:  0800 664 100
Business Kontakt:  0800 664 800
 

A1 Shop

Mit dem Shopfinder finden Sie A1 Shops in Ihrer Nähe 

A1 Chat

Unsere A1 Serviceberater erreichen Sie auch im A1 Chat

 

Verantwortung für die Zukunft

A1 übernimmt Verantwortung. Für Umwelt, Menschen und unser Österreich.

FAQs

Was bedeutet Indexanpassung?

Wir beziehen uns bei der Indexanpassung immer auf den Jahres-VPI, der dem Durchschnitt der zwölf monatlichen Inflationsraten eines Kalenderjahres entspricht. Eine Deflation bedeutet eine Senkung, eine Inflation eine Steigerung der Preise. Es werden Schwankungen gegenüber der Indexbasis ab 1%; 2% bzw. 5%, abhängig vom Produkt, berücksichtigt.

Wird dieser Schwankungsraum in den Folgejahren überschritten, kommt es zu einer Indexanpassung.

Aktuelle Informationen über den VPI finden Sie auf der Website der Statistik Austria.

Warum gibt es die Indexanpassung? 

Durch die Inflation steigen unsere Kosten, genauso wie die für Banken, Versicherungen, Wohnen, Wasser, Energie etc. Die Erhöhung der Entgelte gleicht die Inflation des vergangenen Jahres bzw. der vergangenen Jahre aus. So können wir unsere gestiegenen Kosten abdecken und Ihnen damit weiterhin die beste Qualität bieten.

Wann wird die Indexanpassung wirksam?

Die Preise werden bei A1 jedes Jahr mit 01.04. an den VPI angepasst. Genauere Informationen dazu finden Sie in den aktuellen AGB und Entgeltbestimmungen. Da manche Rechnungen nach dem Stichtag erstellt werden, kann es zu einer Nachverrechnung kommen. Diese ist mit (ii) auf Ihrer Rechnung gekennzeichnet. 

Warum wird die Preisänderung nicht schon in einer früheren Rechnung berücksichtigt?  

Der Verbraucherpreisindex (VPI) wird von der Statistik Austria Ende Jänner für das vorhergehende Jahr veröffentlicht. Es ist daher nicht möglich, die Preisänderung in einer früheren Rechnung zu berücksichtigen.

Wann kommt es zu einer Indexanpassung? 

Eine Indexanpassung kann einmal jährlich erfolgen, und zwar frühestens im April des Folgejahres – unabhängig davon, in welchem Monat der Vertrag abgeschlossen wurde. Kommt es zu einer Wertanpassung, informieren wir Sie auf Ihrer A1 Rechnung darüber.

Entsteht mir dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht? 

Monatlich und jährlich wiederkehrende fixe Entgelte passen wir nur bei Produkten an, deren Vertrag eine rechtsgültige Indexklausel beinhaltet. Die Indexanpassung ist somit Vertragsbestandteil und es gibt kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wer ist von einer Indexanpassung betroffen? 

Die Indexanpassung ist immer an einen Vertrag mit Indexklausel gebunden, die in unseren aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Entgeltbestimmungen enthalten ist.

Auf Ihrer A1 Rechnung sehen Sie, welche Ihrer Produkte von der Indexanpassung betroffen sind. Je nach Anmeldezeitpunkt der genutzten Produkte kann das auf unterschiedlichen Rechnungen angeführt sein.

Wie berechnet sich die Indexanpassung?

Die Indexierung berechnet sich nach der allgemeinen Formel
(Index des Vergleichsjahr ÷ Index des Ausgangsjahr) x 100 – 100 = Prozentuelle Veränderung
Bei A1 wird der Index wie alle anderen Preise auf 4 Kommastellen genau berechnet.

Ein Beispiel:

Sie haben einen Vertrag im Jahr 2019 mit einem Schwellwert von 2% abgeschlossen. Der Ausgangswert ist demnach 116,3  (Jahres VPI von 2010).
2019 ist der durchschnittliche Jahres VPI auf eine Wert von 118,1 gestiegen. Da die errechnete Preissteigerung mit 1,5477% unter 2% liegt kommt es im April 2020 zu keiner Indexanpassung.
Zugrundeliegender Rechengang: (118,1 ÷ 116,3) x 100 – 100 = 1,5477%

2020 ist der durchschnittliche Jahres VPI auf einen Wert von 119,8 gestiegen. Da die errechnete Preissteigerung mit 3,010% über 2% liegt kommt es im April 2021 zu einer Indexanpassung
Zugrundeliegender Rechengang: (119,8 ÷ 116,3) x 100 – 100 = 3,010%

Der Indexwert 119,8 stellt den neuen Ausgangswert dar.
Hat ein Produkt ein monatliches Grundentgelt von € 24,90 inkl. USt., so entspricht eine Anpassung von 3,010% einer Erhöhung von monatlich € 0,7494.

Das neue monatliche Grundentgelt beträgt somit € 25,65.

Wirkt die Indexanpassung auch rückwirkend?

Die Indexanpassung wirkt sich grundsätzlich nur auf künftige monatliche und jährliche Grundentgelte aus. Vorbehaltlich Sondervereinbarungen bei Unternehmen.

Welches Grundentgelt bezahlt ein Kunde, der seinen Tarif wechselt?

Wechselt ein Kunde auf ein neues Produkt, akzeptiert er damit auch die neuen AGB bzw. Entgeltbestimmungen und der Zeitpunkt der Anmeldung stellt den neuen Ausgangswert für den Index dar. 

Asset-Herausgeber