Die Indexierung berechnet sich nach der allgemeinen Formel
(Index des Vergleichsjahr ÷ Index des Ausgangsjahr) x 100 – 100 = Prozentuelle Veränderung
Bei A1 wird der Index wie alle anderen Preise auf 4 Kommastellen genau berechnet.
Ein Beispiel:
Sie haben einen Vertrag im Jahr 2019 mit einem Schwellwert von 2% abgeschlossen. Der Ausgangswert ist demnach 116,3 (Jahres VPI von 2010).
2019 ist der durchschnittliche Jahres VPI auf eine Wert von 118,1 gestiegen. Da die errechnete Preissteigerung mit 1,5477% unter 2% liegt kommt es im April 2020 zu keiner Indexanpassung.
Zugrundeliegender Rechengang: (118,1 ÷ 116,3) x 100 – 100 = 1,5477%
2020 ist der durchschnittliche Jahres VPI auf einen Wert von 119,8 gestiegen. Da die errechnete Preissteigerung mit 3,010% über 2% liegt kommt es im April 2021 zu einer Indexanpassung
Zugrundeliegender Rechengang: (119,8 ÷ 116,3) x 100 – 100 = 3,010%
Der Indexwert 119,8 stellt den neuen Ausgangswert dar.
Hat ein Produkt ein monatliches Grundentgelt von € 24,90 inkl. USt., so entspricht eine Anpassung von 3,010% einer Erhöhung von monatlich € 0,7494.
Das neue monatliche Grundentgelt beträgt somit € 25,65.