Service-Pauschale
Die Servicepauschale deckt in älteren Tarifen eine Reihe von Leistungen ab (SIM-Kartentausch, diverse Sperren, die Wiederherstellung des Anschlusses u.v.m). In den aktuellen Tarifportfolios sind zahlreiche Serviceleistungen bereits in der monatlichen Grundgebühr enthalten. Eine Servicepauschale, wie bei älteren Verträgen, gibt es in dieser Form nicht mehr.
Entgegen bestehender Pressemeldungen besteht derzeit kein Anspruch auf die Rückforderung der Service-Pauschale. Aus diesem Grund kann keine Gutschrift für die Service-Pauschale gewährt werden. A1 ist jedoch stets bemüht eine einvernehmliche Lösung mit Ihnen zu finden. Sind Sie bestehender A1 Kunde? Füllen Sie das folgende Formular aus. Gerne schicken wir Ihnen ein Angebot, oder rufen Sie zurück für einen Wechsel auf einen aktuellen Tarif ohne Servicepauschale.
Das Formular ist nur für bestehende A1 Privatkunden gültig. Falls Sie ein Business Produkt von A1 besitzen, können wir Ihr Anliegen mittels Formular leider nicht bearbeiten.
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Häufig gestellte Fragen
Die Verbandsklage der Bundesarbeitskammer gegen einige Netzbetreiber hat bei unseren Kund:innen vereinzelt Fragen aufgeworfen, die wir hier beantworten.Tarif wechseln

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