Bei Bestellung von A1 Internet 50/100/150 oder A1 Glasfaser Internet 250/500
Alle Preise in € inklusive USt. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.
Angebotspreis:
Für A1 Breitband-Neukunden kann abweichend vom regulären Entgelt der Entgeltbestimmungen das beworbene Angebotsentgelt zur Verrechnung kommen. Die Angebotsverfügbarkeit variiert je nach Herstellungsort. Geben sie unter „Adresse prüfen“ ihre Adresse ein, um die an ihrer Herstelladresse gültigen Angebotsinhalte und Entgelte zu sehen. Sie bekommen so den für Sie günstigsten Preis angezeigt.
Herstellungsentgelt: Für A1 Breitband-Neukunden (Kunden, bei denen am angegebenen Herstellungsort in den letzten 3 Monaten kein fixer Breitbandinternetanschluss von A1 bezogen wurde) fallen Herstellentgelte in Höhe von € 69,90 an.
Ausnahme: Wenn es technisch möglich ist, dass der Kunde die Neuinstallation selbst durchführt (Selbstinstallation), der Kunde jedoch trotzdem eine Neuherstellung durch A1 wünscht, wird ein reduziertes Herstellungsentgelt (gemäß Regelbauweise) von € 129,90 verrechnet. Ob die Selbstinstallation technisch möglich ist, wird im Zuge der Bestellung festgestellt. Angebot ist nicht mit anderen Angeboten kombinierbar.
Mindestvertragsdauer: keine
Angebot gültig: ab 25.07.2024 bis auf Widerruf
Angebots-Grundentgelt für A1 Xplore TV: Bei gemeinsamer Bestellung von A1 Internet 50/100/150 und A1 Glasfaser Internet 250/500 mit A1 Xplore TV (Stream) S entfällt das monatliche Grundentgelt für 12 Monate, danach kommt ein monatliches Angebots-Grundentgelt von €2 zur Verrechnung. Voraussetzung für die Nutzung von A1 Xplore TV Stream ist A1 Internet (Festnetz Internet oder mobiles Internet). Kunden ohne A1 Internet benötigen die TV Zusatzoption Stream+. Keine Mindestvertragsdauer bei A1 Xplore TV (Stream).
A1 Bandbreiten Garantie bei A1 Glasfaser Internet 250-1000
Bei den Tarifen A1 Glasfaser Internet 250/500/1000 werden 90% der beworbenen (bis zu) Bandbreite auf der Anschlussleitung während der anfänglichen Mindestvertragsdauer garantiert, sofern das Glasfaser Produkt mit FTTH (fibre to the home=glasfaserbasierende Infrastruktur bis in die Räumlichkeiten des Kunden) realisiert wird. Es gelten die A1 Bandbreiten Garantiebedingungen unter A1.net/agb.
Fälle höherer Gewalt, Störung durch Dritte (auf welche die A1 keine Einflussmöglichkeiten hat), oder Bandbreitenunterschreitungen während regionaler, landes- oder bundesweiter Internet-Ausfälle der Internetinfrastruktur von A1 bzw. vorangekündigter und notwendiger Wartungszeiten oder aufgrund defekter Endgeräte sind von der Garantie ausgenommen. Ansprüche aus Gewährleistung werden nicht berührt.
A1 Connect Plus Vorteile
Voraussetzungen:
Sie nutzen bereits einen Smartphone-Tarif, der für Connect Plus berechtigt ist. Sie melden einen A1 Internet Anschluss auf die gleiche Adresse dieses berechtigten Smartphone-Tarifes an.
Wegfall des Connect Plus Vorteils:
Der Connect Plus Vorteil fälltweg, wenn die Voraussetzungen (siehe oben) nicht oder nicht mehr erfüllt werden, oder das A1 Festnetz-Internet nicht herstellbar ist.
Verrechnung des Connect Plus Vorteils:
Bis zur Herstellung des A1 Festnetz-Internets wird das Regelgrundentgelt verrechnet.
Die monatliche Connect Plus-Ersparnis (z.B. € 10 ab einer monatlichen Grundentgelthöhe über 37,90 EUR) wird künftig bei Ihrem berechtigten A1 Smartphone-Tarif als Gutschrift berücksichtigt.
Die Gutschrift erfolgt erstmalig nach Herstellung des A1 Festnetz-Internets. Weitere Details finden Sie in den Teilnahmebedingungen Connect Plus unter A1.net/agb.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Bei (ordentlicher) Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer: Es ist das Restentgelt (monatliche Grundentgelte pro verbleibendem Monat) zu bezahlen.
Indexierung: Eine Indexierung der wiederkehrenden Entgelte entnehmen Sie den maßgeblichen AGB/EB.
Rechtlich bedeutsame Erklärungen (ausgenommen wirksam verlange Papierrechnungen) von A1 können dem A1 Internetkunden auch elektronisch per E-Mail an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mailadresse mitgeteilt werden.
Hybrid-Technologie: A1 behält sich bei A1 Internet 50-150 das Recht vor bei Verfügbarkeit die technische Realisierungsform von Hybrid-Technologie auf Festnetz-Technologie umzustellen.
Internet-Geschwindigkeit: Alle Geschwindigkeitsangaben in Mbit/s sind als Maximalangabe (bis zu maximal) zu verstehen. Näher Details dazu in den Informationen über Internetzugangsdienste unter a1.net/agb.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen
Die Vertragsabwicklung erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Telefon soweit Telefondienste und damit im Zusammenhang stehende Leistungen, den AGB Access, soweit Internetdienstleistungen erbracht samt den jeweils maßgeblichen Leistungsbeschreibungen (LB) und Entgeltbestimmungen (EB) von A1 Telekom Austria AG (A1) in der jeweils gültigen Fassung, sowie allfälligen Angebotsbedingungen. Für die DSL Zugangsleistung gelten die AGB Online-DSL, samt dazugehöriger EB und LB von A1, in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus gelten die „Informationen über Festnetz-Internetzugangsdienste“ als zusätzlich vereinbart. Die Bestimmungen liegen in den Vertriebsstellen von A1 auf und sind unter A1.net abrufbar. Der Kunde erklärt, die AGB samt den jeweils maßgeblichen LB und EB vor Angebotsstellung gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Der Benutzername und das persönliche Passwort für einen Internetzugang werden dem Kunden übermittelt. A1 behält sich bei A1 Internet 50-150 das Recht vor bei Verfügbarkeit die technische Realisierungsform von Hybrid-Technologie auf Festnetz-Technologie umzustellen. Bei Kündigung (ordentlich) vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ist vom Kunden ein Restentgelt zu bezahlen. Im Falle einer nach Vertragsbeendigung nicht ordnungsgemäßen Retournierung des dem Kunden, von A1 zur Nutzung der Hybrid-Technologie zur Verfügung gestellten Hybrid Modems (inklusive der enthaltenen SIM-Karte), oder eines anderen zur Verfügung gestellten höherwertigeren Modems als das (A)DSL-Standardmodem, kommt ein Pauschalbetrag von € 200 zur Verrechnung.