Bei einer Kündigung verfallen bestehende Mobilpoints, sofern sie nicht vorab auf einen sammelberechtigten Tarif übertragen werden. Für ein negatives Mobilpoints-Konto gibt es Ausgleichsmöglichkeiten.
Ausgleich durch neue Mobilpoints:
- Das Mobilpoints-Konto kann bis zu 5.500 Mobilpoints im Minus sein.
- Ein negativer Stand kann durch das Sammeln neuer Mobilpoints ausgeglichen werden.
- Mit zusätzlichen A1 Produkten, zum Beispiel A1 Festnetz, können weiterhin Mobilpoints für den Vertrag gesammelt werden.
Einmalige Ausgleichszahlung bei Minus-Mobilpoints:
- 1–1.000 fehlende Mobilpoints: 30 Euro
- 1.001–2.500 fehlende Mobilpoints: 70 Euro
- 2.501–4.000 fehlende Mobilpoints: 120 Euro
- 4.001–5.500 fehlende Mobilpoints: 165 Euro
- 5.501–8.500 fehlende Mobilpoints: 210 Euro
Übertragung von Mobilpoints:
- Mobilpoints können nur übertragen werden, wenn der neue Tarif sammelberechtigt ist.
- Eine Weitergabe, Umbuchung oder Zusammenlegung auf nicht sammelberechtigte A1 Rufnummern oder Verträge ist nicht möglich.
- Bei einer Kündigung ohne Übertragung verfallen die Mobilpoints.
Die Regelungen zu Mobilpoints gelten gemäß den Bedingungen von A1 Telekom Austria AG.