Was passiert mit meinen Mobilpoints nach der Kündigung?

Bei einer Kündigung verfallen bestehende Mobilpoints, sofern sie nicht vorab auf einen sammelberechtigten Tarif übertragen werden. Für ein negatives Mobilpoints-Konto gibt es Ausgleichsmöglichkeiten.

Ausgleich durch neue Mobilpoints:

  1. Das Mobilpoints-Konto kann bis zu 5.500 Mobilpoints im Minus sein.
  2. Ein negativer Stand kann durch das Sammeln neuer Mobilpoints ausgeglichen werden.
  3. Mit zusätzlichen A1 Produkten, zum Beispiel A1 Festnetz, können weiterhin Mobilpoints für den Vertrag gesammelt werden.

Einmalige Ausgleichszahlung bei Minus-Mobilpoints:

  1. 1–1.000 fehlende Mobilpoints: 30 Euro
  2. 1.001–2.500 fehlende Mobilpoints: 70 Euro
  3. 2.501–4.000 fehlende Mobilpoints: 120 Euro
  4. 4.001–5.500 fehlende Mobilpoints: 165 Euro
  5. 5.501–8.500 fehlende Mobilpoints: 210 Euro

Übertragung von Mobilpoints:

  1. Mobilpoints können nur übertragen werden, wenn der neue Tarif sammelberechtigt ist.
  2. Eine Weitergabe, Umbuchung oder Zusammenlegung auf nicht sammelberechtigte A1 Rufnummern oder Verträge ist nicht möglich.
  3. Bei einer Kündigung ohne Übertragung verfallen die Mobilpoints.

Die Regelungen zu Mobilpoints gelten gemäß den Bedingungen von A1 Telekom Austria AG.