Was ist zu tun, wenn der Vertragsinhaber verstorben ist?

Es tut uns leid, dass Du dich in dieser Situation befindest. A1 unterstützt Dich bei den notwendigen Schritten rund um bestehende Verträge.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Übertragung der Produkte auf eine andere Person oder Kündigung der Produkte.

Übertragung von Produkten

Bei einer Übertragung übernimmt eine andere Person die gewünschten Produkte als neuer Vertragspartner.

Kündigung von Produkten

Bei einer Kündigung werden die betroffenen Produkte umgehend deaktiviert. Danach sind Telefon, Internet, TV sowie A1 E-Mail-Konten nicht mehr verfügbar. Für eine noch offene Mindestvertragsdauer wird kein Restentgelt verrechnet. Kündigung und Abrechnung erfolgen mit dem Eingangsdatum der Unterlagen.

Benötigte Unterlagen

  1. Sterbeurkunde oder Leichenpass
  2. Für eine Übertragung:
    • Ausgefülltes Übertragungsformular
    • Kopie eines Lichtbildausweises je neuem Vertragspartner
  3. Für eine Kündigung:
    • Formloses Schreiben mit Angabe aller Produkte oder Rufnummern, die abgemeldet werden sollen

Bitte sende alle Unterlagen gesammelt ein.

Übermittlung der Unterlagen

  1. Per E-Mail an Todesfall@A1.at
  2. Per Post an A1 Telekom Austria AG, Postfach 1001, 1011 Wien

Rückgabe von Geräten

Modems und TV-Boxen werden für die Dauer eines Vertrags zur Verfügung gestellt und müssen nach Vertragsende zurückgegeben werden. Die Rückgabe ist in einem A1 Shop oder per Post möglich.