Asset-Herausgeber

Kundmachung von A1 Telekom Austria AG

Preisänderung B.free Tarife/Pakete

Wir informieren Sie über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen. Es treten ab dem 28.05.2024 bzw. ab 11.06.2024 für ausgewählte Wertkarten-Tarife/Pakete folgende Änderungen in Kraft: Kundmachung

Die von den Änderungen betroffenen Kunden werden gemäß Mitteilungsverordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH verständigt.

Betroffene Kunden haben das Recht, bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen am 28.05.2024 bzw. betroffene Kunden mit dem Tarifpaket B.free 1000+ bis zum 11.06.2024  kostenlos zu kündigen und das Guthaben kostenlos auszahlen zu lassen.

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Kundmachung

Preisänderung Mobil Tarife & Cubes

Wir informieren über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen.

Bitte beachten Sie, dass die unten angeführten Preise bisherige Indexierungsanpassungen und individuelle Rabatte nicht berücksichtigen.
Über die für Ihr individuelles Vertragsverhältnis gültigen Preisänderungen informieren wir Sie gemäß Mitteilungsverordnung in einem gesonderten Schreiben.

Es treten ab dem 27.03.2024 für folgende Vertragsverhältnisse folgende Änderungen in Kraft:

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Kundmachung 

Produkteinstellung A1 Handyschutz

Wir informieren , dass wir das Produkt A1 Handyschutz mit 28.09.2023 aus technisch betrieblichen Gründen einstellen. Bitte beachten Sie, dass nach diesem Zeitpunkt die Nutzung des A1 Handyschutz nicht mehr möglich ist.

Die von der Einstellung betroffenen Kunden informieren wir per SMS ab Juli 2023. 

Weitere Details zum A1 Onlineschutz können Sie hier nachlesen. Es gelten die   LB, EB und der Datenschutzanhang

 

Festnetztelefonie Preisänderung Verbindungsentgelte


Wir informieren Sie über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen. Es treten ab dem 01.03.2024 für folgende Vertragsverhältnisse folgende
Änderungen in Kraft:

A1 Festnetz Standard/A1 Festnetz/ A1 Kombi/ KombiPaket/ A1 Kombi Basic/
A1 Business Kombi


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EB Fernsprechanschluss 
EB A1 Festnetz .
 

Alle Entgelte in Euro inkl. USt.

Die von den Änderungen betroffenen Kunden werden gemäß Mitteilungsverordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH verständigt.

Betroffene Kunden haben das Recht, bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen am 01.03.2024 kostenlos zu kündigen. Es fallen keine Restentgelte für eine allenfalls noch bestehende Mindestvertragsdauer bzw. in Anspruch genommene Vergünstigungen an.

Die Kündigung muss bis zum oben genannten Datum bei uns zugegangen sein. Die Kündigung wird mit Einlangen bei uns wirksam. Zu diesem Zeitpunkt endet der Vertrag. Abweichend können betroffene Kunden ein Wunschdatum (spätestens jedoch den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen) angeben. Bitte beachten: die Fristen für eine allfällige Rufnummernmitnahme.

Wichtige Hinweise für betroffene Kunden: 
Wir beantworten natürlich gerne Ihre Fragen zu Ihrem Vertrag. Sollten Sie die Kündigung in Betracht ziehen, kontaktieren Sie uns bitte vorher! Wir beraten Sie gerne zu Ihrem aktuellen Vertrag und der Möglichkeit zur Angabe eines Wunschdatums. Eine sofortige Abschaltung aufgrund Ihrer Kündigung, kann speziell bei angeschlossenen Alarmanlagen und Notrufsystemen problematisch werden.