Alle Informationen auf einen Blick
Telefonieren, SMS und surfen wie zuhause. Ab 15.06.2017 gilt Ihr Inlandstarif auch für Roaming in allen EU-Ländern, Liechtenstein, Norwegen und Island.
Diese Regelung betrifft nur Roaming in EU und EWR Ländern. EU bzw. EWR Roaming nützen Sie wenn Sie sich in einer der angeführten Destination befinden. Telefonieren von Österreich ins Ausland gilt nicht als Roaming und ist daher von dieser Regelung nicht betroffen.
Freieinheiten auch in der EU nutzen
Nutzen Sie die inkludierten Minuten, SMS, MMS und MB Ihres Tarifs in EU Ländern, Liechtenstein, Norwegen und Island.
Alle Minuten, SMS & MMS die in Ihrem Tarif inkludiert sind, können Sie weiterhin uneingeschränkt in allen EU Ländern nutzen.
Bei einem Tarif ohne inkludierte Freieinheiten für Minuten, SMS, MMS und MB verrechnen wir denselben Preis wie in Österreich. Unterscheidet Ihr Inlandstarif nach Zielnetzen, verrechnen wir laut Inlandstarif zu anderen Netzen.
Wie viel Freieinheiten Sie haben, sehen Sie in der Mein A1 App und in Mein A1
Ob Sie das gesamte Datenvolumen oder nur einen Teil im EU Ausland nutzen können gibt die EU Verordnung vor. Wie hoch Ihr Datenlimit ist, ergibt sich aus der Formel zur Datenberechnung.
Wie viel Datenvolumen Sie in der EU ab 15.6.2017 haben, erfahren Sie in der Mein A1 App und in Mein A1. Die Daten werden jährlich am 1.Jänner aktualisiert.
A1 informiert Sie per SMS sobald zusätzliche Kosten für Datenroaming anfallen. Die Verrechnung des zusätzlichen Datenvolumens hängt von Ihrem Inlandstarif ab.
Die EU Verordnung sorgt dafür, dass Sie Ihren Inlandstarif sorgenfrei in allen EU Ländern für Urlaubs- und Geschäftsreisen nutzen können. Nicht erfasst ist die dauerhafte oder mehrheitliche Verwendung im EU Ausland. Unter Missbrauch fällt zum Beispiel, wenn Sie nach Deutschland übersiedeln und dort Ihre A1 SIM Karte weiter verwenden wie früher in Österreich.
Um Missbrauch zu verhindern, gilt folgende Regelung:
Wird ein Tarif beispielsweise über einen Zeitraum von 4 Monaten überwiegend oder ausschließlich in der EU bzw. in Liechtenstein, Island und Norwegen verwendet, so informiert A1 Kunden darüber. Wird das Nutzungsverhalten nicht geändert verrechnen wir nach Ablauf von 14 Tagen in allen EU und EWR Ländern folgende Roamingaufschläge zusätzlich zum Inlandstarif.
Roamingaufschläge im Detail
EU Roamingpakete bietet A1 ab 15.6.2017 nicht mehr an.
Für Länder außerhalb der EU bzw. EWR haben wir weiterhin attraktive Roamingpakete für Sprachtelefonie und Datenroaming für Sie hier
Die EU Roamingverordnung anhand eines Beispiels (z.B.Dienstreise nach Deutschland) kurz zusammengefasst.