Bei der letzten Rechnung eines mobilen Produktes von A1 können je nach Kündigungsart und Vertragsdetails unterschiedliche Entgelte anfallen.
Kündigung zum Bindungsende (ordentliche Kündigung):
- Nach Neuanmeldung oder Tarifwechsel wird die Kündigung einen Monat nach Eingang zum Monatsletzten wirksam.
Kündigung vor Bindungsende (außerordentliche Kündigung):
- Auch bei bestehender Bindung gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Rechnungsschluss.
- Das Grundentgelt für die restliche Bindungsdauer wird einmalig verrechnet.
- Dieses Entgelt wird auf der Rechnung als Entgelt für vorzeitige Kündigung ausgewiesen.
Jährliches Entgelt (bei Vertragsabschluss vor dem 21.02.2024):
- Das jährliche Entgelt wird für ein Jahr im Voraus verrechnet.
- Bei unterjähriger Kündigung wird der zu viel verrechnete Betrag mit der letzten Rechnung gutgeschrieben.
Mobilpoints:
- Bei einem negativen Mobilpoints-Kontostand zum Kündigungszeitpunkt wird ein Restbetrag verrechnet:
a. 1–1.000 fehlende Mobilpoints: 30 Euro brutto (25 Euro netto)
b. 1.001–2.500 fehlende Mobilpoints: 70 Euro brutto (58,33 Euro netto)
c. 2.501–4.000 fehlende Mobilpoints: 120 Euro brutto (100 Euro netto)
d. 4.001–5.500 fehlende Mobilpoints: 165 Euro brutto (137,50 Euro netto)
e. 5.501–8.500 fehlende Mobilpoints: 210 Euro brutto (175 Euro netto) - Die Verrechnung der fehlenden Mobilpoints erfolgt auf einer gesonderten Rechnung nach der Abschlussrechnung.