Was muss ich bei der letzten Rechnung meines mobilen Produktes beachten?

Bei der letzten Rechnung eines mobilen Produktes von A1 können je nach Kündigungsart und Vertragsdetails unterschiedliche Entgelte anfallen.

Kündigung zum Bindungsende (ordentliche Kündigung):

  1. Nach Neuanmeldung oder Tarifwechsel wird die Kündigung einen Monat nach Eingang zum Monatsletzten wirksam.

Kündigung vor Bindungsende (außerordentliche Kündigung):

  1. Auch bei bestehender Bindung gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Rechnungsschluss.
  2. Das Grundentgelt für die restliche Bindungsdauer wird einmalig verrechnet.
  3. Dieses Entgelt wird auf der Rechnung als Entgelt für vorzeitige Kündigung ausgewiesen.

Jährliches Entgelt (bei Vertragsabschluss vor dem 21.02.2024):

  1. Das jährliche Entgelt wird für ein Jahr im Voraus verrechnet.
  2. Bei unterjähriger Kündigung wird der zu viel verrechnete Betrag mit der letzten Rechnung gutgeschrieben.

Mobilpoints:

  1. Bei einem negativen Mobilpoints-Kontostand zum Kündigungszeitpunkt wird ein Restbetrag verrechnet:
    a. 1–1.000 fehlende Mobilpoints: 30 Euro brutto (25 Euro netto)
    b. 1.001–2.500 fehlende Mobilpoints: 70 Euro brutto (58,33 Euro netto)
    c. 2.501–4.000 fehlende Mobilpoints: 120 Euro brutto (100 Euro netto)
    d. 4.001–5.500 fehlende Mobilpoints: 165 Euro brutto (137,50 Euro netto)
    e. 5.501–8.500 fehlende Mobilpoints: 210 Euro brutto (175 Euro netto)
  2. Die Verrechnung der fehlenden Mobilpoints erfolgt auf einer gesonderten Rechnung nach der Abschlussrechnung.