Mit dem Ende der Laufzeit Ihres Zuschusses zum Fernmeldeentgelt endet auch Ihr B.free Social Tarif.
Natürlich können Sie auch nach Ablauf weiterhin mit dem von Ihnen gewählt B.free Tarif telefonieren. Sie müssen dabei beachten, Ihr B.free Guthaben innerhalb eines Monats aufzuladen, damit Ihre SIM-Karte gültig bleibt.
Damit Ihre SIM-Karte auch darüber hinaus gültig bleibt, laden Sie Ihr B.free Guthaben mindestens einmal im Jahr auf.
Die Ablöse Ihres B.free Social Guthabens in bar und die Teilnahme an Aktionen ist während der Laufzeit des B.free Social Tarifs nicht möglich!