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Informationen zur Speichermedienvergütung

 Was ist die Speichermedienvergütung?

Der österreichische Gesetzgeber hat eine Abgabe für Speichermedien eingeführt.

Dies betrifft Geräte wie Smartphones, Tablets, PCs, aber auch Zubehör wie SD-Karten und USB Sticks.

Daher ist A1 seit 1. Oktober 2015 verpflichtet, die Speichermedienvergütung (SMV) für Geräte mit integriertem Speicher an die Verwertungsgesellschaft austro mechana abzuführen.

A1 verrechnet daher mit 31.10.2016 die Speichermedienvergütung für mobile Endgeräte mit internem Speicher an den Endkunden weiter.
Die Abgabe wird einmalig mit der monatlichen A1 Rechnung eingehoben.

 

Warum bezahle ich die Speichermedienvergütung mit meiner monatlichen A1 Rechnung?

Wir haben uns entschieden, diese Abgabe nicht in den Gerätepreis einzurechnen, um die Abrechnung mit der Verwertungsgesellschaft transparenter und einfacher zu gestalten.
 

Wie hoch ist die Speichermedienvergütung für mein neues Gerät?

  Netto Brutto
PC € 5,00 € 6,00
Tablet € 3,75 € 4,50
Mobiltelefon € 2,50 € 3,00
Smartwatch € 1,00 € 1,20
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Ich speichere keine Musik auf meinem Gerät. Kann ich die Speichermedienvergütung zurückfordern?

Wenn Sie das Gerät nicht für Vervielfältigungen von urheberrechtlich relevantem Material zum eigenen oder privaten Gebrauch nutzen, können Sie einen Antrag zur Rückerstattung der Speichermedienvergütung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft stellen.
Dazu brauchen Sie:

  • einen ausgefüllten Antrag
  • den Kaufbeleg für das Gerät
  • falls zutreffend, Ihre Mobilfunkrechnung mit der entsprechenden Buchungszeile für die Speichermedienvergütung

Nähere Information zur Speichermedienvergütung finden Sie: