Veröffentlichung Teilvergleich
Fragen & Antworten zum Teilvergleich finden Sie hier.
Die Bundesarbeitskammer und A1 Telekom AG haben am 12.09.2024 und 09.12.2024 vor dem Handelsgericht Wien folgenden Teilvergleich geschlossen:
A. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab 01.01.2025 zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie von ihr geschlossenen Verträgen zugrundelegt, und/oder in hiebei verwendeten Vertragsformblättern die folgenden Klauseln oder sinngleiche Klauseln zu verwenden oder sich darauf zu berufen (abweichend gilt für die Unterlassung der Verwendung der Klauseln IQ und IR als Leistungsfrist der 01.03.2025, für die Berufung auf die Klauseln 4A, 4B, 5A bis 5D, 10A bis 10G als Leistungsfrist der 01.03.2025 und für die Berufung auf die Klauseln 1Q und 1R der 01.05.2025);
1.
„Für unsere Leistungen verrechnen wir entsprechende Entgelte, die Sie Ihrem Tarif und den entsprechenden Tarifentgeltbestimmungen entnehmen können, wie zB.:
Einschaltentgelt / Wieder-Einschaltentgelt. wenn wir Ihren Anschluss wieder einschalten.“ [..Klausel 1Q“]
2.
,,Wiedereinschaltentgelt 30,00“
[„Klausel 1R"]
Klarstellend wird festgehalten, dass die beklagte Partei die Sinngleichheit der Klauseln 1Q und 1R mit den im gegenständlichen Verfahren ebenfalls angegriffenen und in der Klage mit 1A- 1P bezeichneten Klauseln sowie mit etwaigen anderen Klauseln bestreitet, die ein zu Beginn eines Vertragsverhältnisses mit Verbraucher:innen einmalig zu entrichtendes Entgelt
(„Aktivierungsentgelt") betreffen. Eine Exekutionsführung hinsichtlich der Entgelte aus den Klauseln |1A-1P auf Grundlage dieses Vergleichs ist ausgeschlossen.
3.
„Mobile-Service-Pauschale 10,00"
[„Klausel 2"]
Klarstellend wird festgehalten, dass die in Klausel 2 geregelte Pauschale einmalig und nicht wiederkehrend anfallt und die Klausel daher nicht sinngleich mit einer solchen ist, die eine wiederkehrend anfallende Servicepauschalen regelt.
4.
,,Die SIM Pauschale ist für die SIM-Karte zu bezahlen. SIM Pauschale einmalig pro SIM-Karte 10,00"'
[„Klausel 3"]
Zu den Klauseln 2 und 3 wird klarstellend festgehalten, dass die in darin geregelten Pauschalen einmalig und nicht wiederkehrend anfallen und die Klauseln daher nicht sinngleich mit einer solchen sind, die eine wiederkehrend anfallende Servicepauschale regelt.
5.
„Mahnung (USt-frei) 10,00"
[„Klausel 4A"]
6.
“Eingeschriebene Mahnung (USt-frei) 15,00“
[„Klausel 4B']
7.
„Ist der Kunde mit der Bezahlung der Entgeltforderungen von A1 oder Entgeltforderungen Dritter, die von AI vorgeschrieben werden, im Verzug, ist A1 berechtigt Verzugszinsen zu verrechnen. Der Zinssatz beträgt 12% jährlich Verzugszinsen werden nach Ablauf von zwei Monaten nach Fälligkeit kapitalisiert. Ist A1 mit der Bezahlung allfälliger Entgeltforderungen des Kunden im Verzug kann dieser ebenfalls Verzugszinsen mit dem gleichen Zinssatz verlangen.''
[„Klausel 5A"]
8.
„Sollten Sie Zahlungstermine nicht einhalten, fallen zusätzlich zum Kaufpreis
Verzugszinsen in Höhe von 12%p.a. an."
[„Klausel 5B“]
9.
„Wenn Sie zu spät zahlen, dann verrechnen wir Verzugszinsen: Der Zinssatz beträgt
12% jährlich. Ist A1 mit der Bezahlung allfälliger Entgeltforderungen von Ihnen im
Verzug kann dieser ebenfalls Verzugszinsen mit dem gleichen Zinssatz verlangen.''
[„Klausel 5C"]
10.
„Die Höhe der Verzugszinsen liegt 5 v. H. über dem Basiszinssatz. Die Verzugszinsen werden nach Ablauf von zwei Monaten nach Fälligkeit kapitalisiert.“
[„Klausel 5D"]
11.
„Für unsere Leistungen verrechnen wir entsprechende Entgelte, die Sie Ihrem Tarif und den entsprechenden Tarifentgeltbestimmungen entnehmen können, wie zB.: Entgelt für die Bearbeitung Ihrer Zahlung, wenn wir einen Einziehungsauftrag vereinbart haben und Sie auf eine andere Art bezahlen. z.B. mit Zahlschein.'''
[„Klausel 6A"]
12.
„Entgelt für die Bearbeitung Ihrer Zahlung (vorm. Zahlscheinentgelt) 2,50“
[„Klausel 6B"]
13.
„Wenn Sie Ihre Rechnung mit Zahlschein bezahlen, geben Sie bitte die richtige Kundennummer an. Sonst müssen wir Ihre Zahlung erst der richtigen Kundennummer zuordnen. Dafür verrechnen wir Ihnen ein Bearbeitungsentgelt nach unseren Entgeltbestimmungen.''
[„Klausel 7A"]
14.
„Bearbeitungsentgelt für fehlerhafte Angabe bei Zahlschein 15,00“
[„Klausel 7B"]
15.
„Portierentgelt 15,00"'
[„Klausel 9A"]
16.
„Portierentgelt 9,00''
[„Klausel 9B"]
Zu Klausel 9A und 9B wird klarstellend festgehalten, dass die Verpflichtung der beklagten Partei, sich nicht auf diese oder sinngleiche Klauseln zu berufen, nicht für Fälle gilt, in denen ein Portierentgelt vor dem 23.11.2021 verrechnet wurde.
17.
„Wird das Vertragsverhältnis vom Kunden vor Ablauf der Mindestvertragsdauer beendet, so sind vom Kunden Restentgelte für die Zeit zwischen Vertragsbeendigung und dem Ende der Mindestvertragsdauer zu bezahlen. Die Höhe des Restentgelts ist - soweit
nichts anderes vereinbart - die Summe der monatlich gleichbleibenden Entgelte für den Zeitraum zwischen Vertragsende und Ende der Mindestvertragsdauer Restentgelte fallen nicht an, wenn das Vertragsverhältnis aus Gründen beendet wurde, die ausschließlich A1 zu vertreten hat. Darunter fallen insbesondere die in Punkt 3.3. und 4.2. beschriebenen außerordentlichen Kündigungsgründe."
[„Klausel 10A"]
18.
„(...) Wird das Vertragsverhältnis vom Kunden vor Ablauf der Mindestvertragsdauer beendet, so ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zeit zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der Mindestvertragsdauer vom Kunden ein Restentgelt zu bezahlen. Die Höhe des Restentgelts ist - soweit nichts anderes vereinbart - die Summe der monatlich gleichbleibenden Entgelte für den Zeitraum zwischen Vertragsende und Ende der Mindestvertragsdauer Restentgelte fallen nicht an wenn das Vertragsverhältnis aus Gründen beendet wurde, die ausschließlich AI zu vertreten hat. Darunter fallen insbesondere die in Punkt 4.3 und 5.2. beschriebenen außerordentlichen Kündigungsgründe.“
[„Klausel 10B"]
19.
,,Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf einer Bindung beendet, so ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zeit, zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der Bindung vom Kunden ein Restentgelt zu bezahlen. Die Höhe des Restentgelts ist - soweit nichts anderes vereinbart die Summe der monatlich gleich bleibenden Entgelte für den Zeitraum zwischen Vertragsende und Ende der Bindung. Restentgelte fallen nicht an wenn das Vertragsverhältnis aus Gründen beendet wurde, die ausschließlich A1 zu vertreten hat. Darunterfallen insbesondere die in Punkt 4.3 und 5.2 beschriebenen außerordentlichen Kündigungsgründe.''
[„Klausel 10C"]
20.
24.1 Bei befristeten Verträgen bzw. Verträgen mit Mindestvertragsdauer haben wir, ausgenommen berechtigte außerordentliche Kündigung durch Sie, Anspruch auf ein Restentgelt für die Zeit zwischen Vertragsende und dem Ende der Befristung bzw.
Mindestvertragsdauer auch wenn der Vertrag aus einem
Der folgenden Gründe endet:
a. Wir haben den Vertrag außerordentlich gekündigt.
b. Im Todesfall.
"24.2 Die Höhe des Restentgelts ist die Summe der festen monatlichen Entgelte bzw. monatlichen Mindestumsätze für den Zeitraum zwischen Vertragsende und Ende der Befristung bzw. Mindestvertragsdauer - außer in unseren Entgeltbestimmungen sind abweichende Regelungen vorgesehen."
[„Klausel 10D“]
21.
„Wird das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung durch A1, einvernehmliche Auflösung, fristlose Auflösung durch A1, durch Tod des Teilnehmers oder nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Teilnehmers vor Ablauf der Mindestvertragsdauer beendet, so ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zeit zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der Mindestvertragsdauer ein Restentgelt zu bezahlen. Das Restentgelt beträgt - soweit in den Entgeltbestimmungen nichts anderes vereinbart ist - die Höhe des Grundentgeltes der für diesen Zeitraum anfallenden Grundentgelte. Für die Höhe des Grundentgeltes ist - soweit in den Entgeltbestimmungen nichts anderes vereinbart ist - der Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses maßgeblich."
[„Klausel 10E"]
22.
,,Wir verrechnen für die Zeit zwischen Vertragsbeendigung und Ende der Vertrags- bzw. Optionsbindung ein Restentgelt, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf einer Vertrags- bzw. Optionsbindung beendet wird. Ausnahme: Berechtigte außerordentliche Kündigung durch Sie.
Höhe des Restentgelts. Wenn nicht anders vereinbart, dann berechnet sich die Höhe des Restentgelts aus der Summe der festen monatlichen Entgelte, die im Zeitraum zwischen Kündigung und Ende der Vertrags- bzw. Optionsbindung anfallen. Bitte beachten Sie:
Feste monatliche Entgelte sind z.B. Ihr Grundentgelt. Paketpreise und monatliche
Entgelte für zusätzliche Leistungen. Maßgeblich für die Höhe der festen monatlichen
Entgehe ist der Zeitpunkt der Vertragsbeendigung. Grundlage für die Berechnung des
Restentgelts ist das feste monatliche Entgelt in voller Höhe - entsprechend Ihrem Tarif"'
[„Klausel 10F“]
Zu den Klauseln 10A bis 10F wird klarstellend festgehalten, dass sinngleich insbesondere solche AGB-Klauseln sind, auf deren Basis Verbrauchern ein Restentgelt verrechnet werden kann, wenn die Vertragsbeziehung vor Ende der Mindestvertragsdauer bzw. Optionsbindung aus einem der folgenden Gründe beendet wird:
• Berechtigte außerordentliche Kündigung des Kunden aus Gründen, an denen ihn kein Verschulden trifft;
• Berechtigte außerordentliche Kündigung seitens AI aus Gründen, an denen den Kunden kein Verschulden trifft;
• Einvernehmliche Auflösung;
• Tod des Kunden;
• Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden;
• Wegen fehlender Rechtsfähigkeit, fehlender Geschäftsfähigkeit, oder aufgrund einer fehlenden schriftlichen Einzugsermächtigung des Kunden.
Unberührt bleibt die Verrechnung eines Restentgelts im Fall von individuell vereinbarten einvernehmlichen Auflösungen sowie im gesetzlich zulässigen Umfang gemäß den Bestimmungen des TKG 2021, insbesondere § 135 Abs 8 und 12 TKG 2021 oder bei Anbieterwechsel bzw Portierung gemäß §§ 118ff. TKG 2021.
23.
„Bei einer von Ihnen zu vertretenden Sperre zahlen Sie Ihre monatlichen Entgelte bzw.
Ihren Mindestumsatz weiter.'"
[„Klausel 10G"]
Klarstellend wird festgehalten, dass sinngleich mit Klausel 10G insbesondere solche AGB-Klauseln sind, die A1 die Weiterverrechnung wiederkehrender Entgelte oder eines Mindestumsatzes an Verbraucher für einen Zeitraum erlauben, in dem der Anschluss des Kunden aus Gründen gesperrt ist,
• an denen den Kunden kein Verschulden trifft; sowie
• wenn die Sperre alleine aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, wegen fehlender Rechtsfähigkeit, fehlender Geschäftsfähigkeit, oder aufgrund einer fehlenden schriftlichen Einzugsermächtigung des Kunden erfolgt.
24.
„Sie müssen schriftlich kündigen."
[„Klausel 11A"]
25.
,,Die Kündigung des Kunden muss schriftlich möglichst der auf jeder Rechnung des
Kunden bekannt gegebenen Stelle von A1 zugehen.''
[„Klausel 11B"]
26.
„18.2. Die Kündigung des Kunden muss schriftlich möglichst der auf jeder Rechnung des Kunden bekannt gegebenen Stelle der A1 zugehen."
[„Klausel 11C“]
27.
„Nichtbescheinigt zugesandte Tatsachenerklärungen von A1 gelten mit dem dritten Werktag - wobei der Samstag nicht als Werktag gilt - nach der Übergabe zur postalischen Beförderung als zugegangen, es sei denn, der Kunde macht glaubhaft, die Zustellung wäre nicht oder später erfolgt''
[„Klausel 12“]
28.
„Sie sind nicht berechtigt mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Ansprüche aufzurechnen.“
[„Klausel 13"]
29.
,,Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist die Ware in der
Originalverpackung und mit allen Unterlagen sowie unter Vorlage des Kaufbeleges an
A1 zurückzusenden oder zu übergeben.“
[„Klausel 14"]
Fragen & Antworten zum angedruckten Vergleich
Einleitung und Ausschluss:
A1 und die Bundesarbeitskammer haben sich im abgeschlossenen Vergleich darauf geeinigt zugunsten aller Verbraucher bzw. A1 Privatkunden die im einzelnen angeführten Klauseln nicht in der beanstandeten Form zu verwenden bzw. zukünftig anzuwenden. Nicht wenige der Klauseln hatten gar keinen praktischen Anwendungsbereich und wurden auch nicht verrechnet, sodass uns als A1 auch aus diesen Gründen eine schnelle Einigung mittels eines Vergleiches und der damit erfolgten Verbesserung der Transparenz wichtig war.
Die nachfolgenden Erläuterungen der einzelnen Punkte sind aufgrund der komplexen rechtlichen Situation natürlich verkürzt und dienen lediglich einer besseren Übersicht. Sie haben keine rechtliche Auswirkung bzw. Bedeutung auf die betroffenen Vertragsverhältnisse und dienen auch nicht der ergänzenden Auslegung dieser. Falls Sie der Meinung sind, dass Ihnen unberechtigt Entgelte verrechnet wurden, dann schicken sie uns bitte wie gewohnt einfach einen Beleg (Rechnung) und eine kurze Begründung.
A1 und die Bundesarbeitskammer haben sich im abgeschlossenen Vergleich darauf geeinigt zugunsten aller Verbraucher bzw. A1 Privatkunden die im einzelnen angeführten Klauseln nicht in der beanstandeten Form zu verwenden bzw. zukünftig anzuwenden. Nicht wenige der Klauseln hatten gar keinen praktischen Anwendungsbereich und wurden auch nicht verrechnet, sodass uns als A1 auch aus diesen Gründen eine schnelle Einigung mittels eines Vergleiches und der damit erfolgten Verbesserung der Transparenz wichtig war.
Die nachfolgenden Erläuterungen der einzelnen Punkte sind aufgrund der komplexen rechtlichen Situation natürlich verkürzt und dienen lediglich einer besseren Übersicht. Sie haben keine rechtliche Auswirkung bzw. Bedeutung auf die betroffenen Vertragsverhältnisse und dienen auch nicht der ergänzenden Auslegung dieser. Falls Sie der Meinung sind, dass Ihnen unberechtigt Entgelte verrechnet wurden, dann schicken sie uns bitte wie gewohnt einfach einen Beleg (Rechnung) und eine kurze Begründung.
Wir sind ständig darum bemüht, faire und kundenorientierte Lösungen mit Ihnen zu finden. Falls Sie daher der Meinung sind, dass Ihnen in unberechtigter Weise oben angeführte Entgelte verrechnet wurden, dann schicken Sie uns bitte wie gewohnt einfach einen Beleg (Rechnung) und eine kurze Begründung.