Was muss ich bei Rechnungen nach einem Tarifwechsel meines Festnetz-Produktes beachten?

Nach einem Tarifwechsel ändert sich der Abrechnungszeitraum, da das alte Produkt im Nachhinein und das neue Produkt im Voraus verrechnet wird. Dadurch kann es auf den ersten Rechnungen zu Überschneidungen kommen.

1. Rechnung nach dem Tarifwechsel:

  1. Das Grundentgelt des neuen Produktes wird anteilig ab dem Tag des Wechsels bis zum Rechnungsschluss verrechnet.
  2. Zusätzlich wird das Grundentgelt für den folgenden Monat im Voraus verrechnet.
  3. Jährliche Entgelte werden anteilig und für ein Jahr im Voraus verrechnet.
  4. Ein einmaliges Produktwechselentgelt ist unter „Ihre einmaligen Entgelte“ ausgewiesen.

Ab der 2. Rechnung nach dem Tarifwechsel:

  1. Das Grundentgelt des neuen Produktes wird regulär für einen Monat im Voraus verrechnet.
  2. Das noch offene Grundentgelt des alten Produktes wird anteilig bis zum Tag des Tarifwechsels verrechnet.
  3. Der Betrag ist unter „Übertrag von Ihrem Verrechnungskonto“ ausgewiesen.