Nein, aktuell besteht kein rechtlicher Anspruch auf Rückerstattung der Service-Pauschale.
Gegen die Service-Pauschale wurde von der Bundesarbeiterkammer eine Klage eingebracht. Diese richtet sich unter anderem gegen A1 Telekom Austria AG, Magenta Telekom und Drei. Eine endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs liegt derzeit noch nicht vor.
Solange keine höchstgerichtliche Entscheidung getroffen wurde, ist eine Rückerstattung der Mobile-Service-Pauschale oder der Internet-Service-Pauschale nicht möglich. Nach Vorliegen einer Entscheidung wird die Situation neu bewertet und gegebenenfalls werden notwendige Maßnahmen gesetzt.