Nein, aktuell besteht kein rechtlicher Anspruch auf Rückerstattung der Service-Pauschale.
Die Bundesarbeiterkammer hat eine Klage gegen A1 Telekom Austria, Magenta Telekom und Drei Österreich zur Service-Pauschale eingebracht. Eine endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs steht noch aus.
Solange keine höchstgerichtliche Entscheidung vorliegt, ist eine Rückerstattung der Service-Pauschale nicht möglich. Sobald eine Entscheidung getroffen wird, wird die Situation neu bewertet und es werden – falls erforderlich – entsprechende Maßnahmen für Kundinnen und Kunden umgesetzt.