Roaming Informationen

EU Roaming Regulierung seit 15.06.2017

Seit 15.06.2017 gilt folgende Abrechnung für Telefonie, SMS, MMS und Datennutzung in den EU-Mitgliedstaaten* inklusive Liechtenstein, Norwegen und Island:

  • Roaming wird in diesen Ländern so verrechnet wie Einheiten in andere Netze bei Ihrem Inlandstarif.
  • Verwenden Sie einen Inlandstarif mit Freieinheiten für Sprachtelefonie, SMS und MMS gelten diese seit 15.06.2017 in diesem Gebiet.
  • Ihr für EU Roaming verfügbares Datenvolumen sehen Sie auf Mein A1 und in der Mein A1 App

Informationen zu Mehrwertdiensten im EU Ausland 

Bitte beachten Sie, dass bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdienste-Rufnummern für Gespräche und SMS hohe zusätzliche Kosten anfallen können und dass Anrufe und SMS zu Mehrwertnummern grundsätzlich nicht von inkludierten Einheiten umfasst sind und daher gesondert bezahlt werden müssen.

Was sind „Mehrwertdienste“ und warum sollten Verbraucher beim Roaming darauf achten?

Mehrwertdienste sind Telefonnummern oder SMS, für die zusätzliche Gebühren eingehoben werden. Diese Dienste bauen auf klassischen Telefondiensten auf und fügen ein gewisses Service oder einen Nutzen hinzu. Ein häufig genutzter Mehrwertdienst ist zum Beispiel eine Spendenhotline, bei der man durch einen Anruf einen bestimmten Betrag spenden kann. Weitere Beispiele umfassen Kundenbetreuungsdienste, die von Versicherungen oder Banken angeboten werden, aber auch Unterhaltungsdienstleistungen wie u.a. Horoskope, Erotikdienste und Gewinnspiele. Eine abschließende Aufzählung der möglichen Anwendungsfälle ist nicht möglich.

Rufnummernbereiche für Mehrwertdienste-Rufnummern werden in den jeweiligen nationalen Nummerierungsplänen festgelegt. Diese Rufnummernbereiche sind in der EU nicht einheitlich. Außerdem können die jeweiligen Nationalstaaten auch die Entgeltkonditionen national festlegen, sodass es teilweise erhebliche Unterschiede in der Art, wie Entgelte festgelegt und berechnet werden, gibt. 

Gespräche zu Mehrwertdienstnummern können sowohl pro Minute als auch pro Anruf verrechnet werden, letzteres wird auch Eventtarifierung genannt. Bei Eventtarifierung ist es egal wie lange der Anruf dauert, es darf nur diese Gebühr pro Anruf verrechnet werden.

Es gibt ebenfalls mehrere Formen von Mehrwert-SMS-Diensten. Auch hier ist eine eventtarifierte Abrechnung für SMS-Dienste möglich. Bei SMS-Chats von Mehrwertnummern wird jede einzelne SMS verrechnet, die versendet wird. Bei einem SMS-Abo wird jede SMS verrechnet, die man erhält.
Details zu Mehrwertdiensten im EU Ausland finden Sie hier.

Informationen zu öffentlichen Warnsystemen in der EU

Details zu öffentlichen Warnsystemen im EU Ausland finden Sie hier. 

Informationen zu Notdiensten in der EU

Details zu Notdiensten im EU Ausland finden Sie hier.

Häufige Fragen zur Fair Use Policy

Wann liegt Inlandsbezug vor?

Die EU Roaming Regulierung 2017 gilt für Sie wenn Sie einen Inlandsbezug nachweisen können und schließt eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung aus.

Wann liegt Inlandsbezug vor:

  • Bei festem Wohnsitz in Österreich
  • Nachweis eines festen Arbeitsverhältnisses
  • Studium in Österreich
Was ist eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung?
  • Wenn der Anschluss überwiegend oder ausschließlich im EU-Ausland genutzt wird.
  • Wenn die SIM-Karte länger inaktiv ist und danach hauptsächlich im EU-Ausland verwendet wird.
Für die missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung wird ein Beobachtungszeitraum von 4 Rechnungsperioden herangezogen. Nach einer entsprechenden Mitteilung und darauffolgendem 21-tägigen Beobachtungszeitraum verrechnen wir die Roaming-Aufschläge.

Was ist die Fair Use Policy und warum gibt es sie?

Damit wir Roaming zu fairen Preisen anbieten können, müssen wir eine permanente Roaming-Nutzung im EU-Ausland ausschließen. Daher gilt eine Fair-Use-Policy. Sie müssen Ihren Anschluss vorwiegend im Inland nutzen. Darüber haben wir Sie bereits vor Inkrafttreten der EU Roaming-Regulierung 2017 mit einer Rechnungsbeilage informiert: Rechnungsbeilage Eine zweckwidrige oder permanente Roaming-Nutzung liegt vor, wenn Sie im Beobachtungszeitraum

  • mehr als 50 % der Minuten/SMS/des Datenvolumens* im EU-Ausland verbrauchen und
  • die SIM-Karte mehr als die Hälfte der Zeit im EU-Ausland eingebucht ist.
 

* Die Angabe bezieht sich auf Ihren durchschnittlichen Verbrauch - nicht auf die tatsächlich im Produkt inkludierten Einheiten. Das jeweilige Service (Minuten/SMS/Datenvolumen) wird getrennt betrachtet und bei Verstoß gegen die Fair-Use-Policy verrechnet.

 

Einbuchung von 0:01 bis 24:00 Uhr in Einbuchung zählt zu
EU/EWR EU
EU/EWR und Österreich Österreich
EU/EWR und Länder außerhalb EU/EWR  Österreich
EU/EWR, Länder außerhalb EU/EWR und Österreich Österreich
Österreich und Länder außerhalb EU/EWR Österreich
 
Länder außerhalb EU/EWR Österreich
Keine Einbuchung Wird nicht gewertet
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Tipp: In der Mein A1 App können Sie Ihren aktuellen Verbrauch beobachten.
 

Was ist der Beobachtungszeitraum und wie läuft das alles ab? 

Wir beobachten Ihr Nutzungsverhalten über 4 Rechnungsperioden. Verstoßen Sie in dieser Zeit gegen die Fair-Use-Policy, informieren wir Sie per SMS über eine mögliche Verrechnung der Entgelte. Über einen Zeitraum von 3 Wochen haben Sie die Möglichkeit Ihr Nutzungsverhalten zu ändern. Fällt in dieser Zeit die Nutzung im EU-Ausland beim jeweiligen Service unter 50 % Ihrer durchschnittlichen Nutzung oder die Einbuchung im EU-Ausland unter 50 %, verrechnen wir keine Entgelte. Passen Sie Ihr Nutzungsverhalten in diesen 3 Wochen nicht an, informieren wir Sie per SMS über den Start der Verrechnung. Nach Start der Verrechnung analysieren wir Ihr Nutzungsverhalten täglich, rückwirkend für 120 Tage. Sobald Sie bei der Nutzung oder der Einbuchung 1 Tag unter die Fair-Use-Grenze fallen, verrechnen wir keine Entgelte mehr und informieren Sie per SMS.

Welche Kosten fallen für die zweckwidrige Nutzung an?
Die Aufschläge betragen beim jeweiligen Service von:

  • mindestens 0,038 (0,032) Euro bis maximal 0,228 (0,19) Euro pro aktiver Minute
  • immer 0,0086 (0,0072) Euro pro passiver Minute
  • mindestens 0,012 (0,010) Euro bis maximal 0,072 (0,06) Euro pro aktivem SMS
  • mindestens 0,0023 (0,0020) Euro bis maximal 0,24 (0,20) Euro pro MB

Beispiel:
Verstoß gegen die Fair-Use-Policy:
Sie verbrauchen im Durchschnitt 1.000 Einheiten bei Telefonie, SMS oder 1.000 MB Datenvolumen. Sie
  • sind im Beobachtungszeitraum zu mehr als 50 % im EU-Ausland eingebucht und
  • verbrauchen mit Telefonie, SMS oder Datenvolumen mehr als 500 Einheiten im EU-Ausland.

Kein Verstoß gegen die Fair-Use-Policy:
Sie verbrauchen im Durchschnitt 1.000 Einheiten bei Telefonie, SMS oder 1.000 MB Datenvolumen. Sie
  • überschreiten 500 MB Datenvolumen, aber nicht 50 % der eingebuchten Tage im EU-Ausland.
  • sind mehr als 50 % der Tage im EU-Ausland eingebucht, verbrauchen aber nicht mehr als 500 MB Datenvolumen oder 500 Einheiten bei SMS im EU-Ausland.

*Alle EU-Mitgliedsstaaten

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Zusätzliche Informationen zu Roaming und Roamingpakete für Ihre Rufnummer: 

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