Für A1 Xplore TV werden gesetzlich 2 verschiedene Steuersätze vorgegeben. Es wird zwischen live gesendeten und aufgezeichneten Inhalten unterschieden:
- Für Live TV Inhalte als lineares, allgemein-öffentliches Programmangebot verrechnen wir 10% Umsatzsteuer laut Umsatzsteuergesetz §10, Abs.2 Z11.
- Andere TV-Dienste wie Inhalte aus der A1 Videothek und individuelle Abrufdienste unterliegen in der Regel 20% Umsatzsteuer.