Eine doppelte Auflistung entsteht in diesen Fällen:
- Anmeldung einer neuen Rufnummer
- Änderungen Ihres Tarifes
- Bestellen einer Zusatzoption
- Rufnummerntausch
In diesen Fällen kann es passieren, dass Ihr Entgelt ab der Anmeldung oder Änderung anteilig bis zum Beginn Ihres nächsten Abrechnungszeitraums verrechnet wird. Zudem verrechnen wir Ihnen das Grundentgelt für 1 Monat im Vorhinein. Ab der nächsten Rechnung bezahlen Sie das Grundentgelt nur mehr für den nächsten Monat.