NÜV-Information
Wenn Sie bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag anmelden möchten, brauchen Sie für die Durchführung eine NÜV-Information, die Sie im A1 Shop mit einem amtlichen Lichtbildausweis erhalten. Sie können die NÜV-Information aber auch schriftlich bei uns anfordern. Die NÜV-Information kostet € 1,00 brutto (€ 0,83 netto), das Portierentgelt kommt auf € 9,00 brutto (€ 7,50 netto).
Portierung der mobilen Rufnummer
Die Portierung der Rufnummer findet frühestens 3 Werktage nach Anmeldung statt, längstens dauert Sie bis zu 4 Wochen. Sie können für die Portierung auch einen Wunschtermin festlegen. Bis Ihre A1 Rufnummer portiert ist, erhalten Sie vom neuen Anbieter eine Ersatzrufnummer (temporäre Rufnummer).
Wechsel des Festnetz-Anschlusses
Den Wechsel Ihres Festnetz-Anschlusses plus Rufnummer übernimmt Ihr neuer Anbieter. Sie bekommen von A1 keine Ersatzrufnummer. Vorhandene Restbindungen verrechnen wir mit Ihrer Abschlussrechnung.
Kündigung des A1 Anschlusses
Durch eine Portierung wird Ihr Anschluss nicht automatisch gekündigt. Es ist ein separates Kündigungsschreiben notwendig. Sollten Sie vor der Kündigung portiert haben, erhalten Sie für einen mobilen Vertrag in der Zwischenzeit eine Ersatzrufnummer.
Informationen zum Ablauf der Kündigung finden Sie unter Wie kann ich mein Produkt bzw. meinen Vertrag kündigen?.
Tipp: Informationen zur Kündigung finden Sie auch auf A1.net.